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Filme und Songs aus dem Netz: Was in der Schweiz erlaubt ist

Die Schweiz ist ein Sonderfall: Wer nur Dateien herunterlädt, aber nicht selber anbietet, macht sich nicht strafbar. Das gilt selbst dann, wenn das Material aus dubiosen Quellen stammt, also beispielsweise während einer Kinovorstellung heimlich aufgezeichnet wurde.

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