Filme und Songs aus dem Netz: Was in der Schweiz erlaubt ist
Kino.to wurde geschlossen. Für Nutzer in der Schweiz gibt es weiterhin unzählige Möglichkeiten, kostenlos oder günstig Inhalte aus dem Netz zu beziehen – und das völlig legal, wie die Stiftung für Konsumentenschutz festhält.

Tausende Schweizerinnen und Schweizer haben über Kino.to Kinofilme gestreamt. Nachdem das Portal geschlossen wurde, werden sich wieder viele Konsumenten Musik oder Filme herunterladen. Dürfen sie das, Frau Jakob? Ja. In der Schweiz ist das Downloaden von Text-, Bild- oder Musikdateien zum persönlichen Gebrauch erlaubt, auch wenn die Inhalte geschützt sind. Ein solches Herunterladen ist für den privaten Nutzer grundsätzlich vergütungsfrei. Gesetzlich vorgesehen ist dagegen eine Vergütung auf die Leerträger...