Finanzspritze dank Kinderoper
Der Kanton will Winterthurer und Zürcher Kulturinstitutionen insgesamt mit 19,6 Millionen Franken unterstützen. Der Betrag soll aber nicht die Sparmassnahmen kompensieren.

Einmalige und aussergewöhnliche Vorhaben von drei grossen Winterthurer und zwei Zürcher Kulturinstitutionen sollen erstmals seit dem Jahr 2000 wieder mit Mitteln des Lotteriefonds finanziert werden können. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Antrag über 9,6 beziehungsweise 10 Millionen Franken zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.
In den Genuss von Unterstützungszahlungen sollen in Zürich das Schauspielhaus und die Tonhalle kommen, in Winterthur das Musikkollegium, das Kunstmuseum und das Theater Winterthur, wie der Zürcher Regierungsrat am Donnerstag mitteilte.
Leihgaben hinterliessen Finanzlücke
Das Schauspielhaus will beispielsweise ein Theaterfestival durchführen und ein Theaterstück mit Kindern erarbeiten. Die Tonhalle möchte ihre Konzertprogramme elektronisch erfassen und Tourneen veranstalten.
Der Winterthurer Kunstverein will mit dem Geld unter anderem Lücken schliessen in seiner Sammlung, die durch den Rückzug von Leihgaben entstanden sind. Das Musikkollegium und das Theater Winterthur produzieren unter anderem zusammen eine Kinderoper.
Keine Kompensation von Sparpaketen
Die Beiträge stellten keine Kompensation dar für mögliche ausfallende Leistungen der Städte, heisst es in der Mitteilung weiter. Die einmal alle vier Jahre aus dem Lotteriefonds gewährten Geldzahlungen sollen dazu dienen, in sich geschlossene Projekte zu finanzieren.
Dazu gehören Sonderveranstaltungen, Verbesserungen der Kulturvermittlung – insbesondere für Kinder und Jugendliche – die Durchführung von Tourneen und Festivals sowie die Produktion von Tonträgern.
Neue Kriterien erstmals angewandt
Einmal pro Legislaturperiode sollen die Städte Zürich und Winterthur künftig ein Sondergesuch um finanzielle Unterstützung durch den Lotteriefonds stellen können, um damit ausserordentliche und einmalige Vorhaben der grossen Kulturinstitutionen zu finanzieren.
Dies ist der Kernpunkt von neuen Kriterien, die der Regierungsrat auf Anregung des Kantonsrates erarbeitet hat. Sie gelangen nun erstmals zur Anwendung. Für die Eingaben während der Legislatur 2011 bis 2015 hat der Regierungsrat festgelegt, dass pro Stadt zehn Millionen Franken zur Verfügung stehen.
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