Finger weg vom Rentenalter!
Still und leise wurde am Dienstag im Bundeshaus ein Vorstoss für eine Erhöhung des Rentenalters versenkt, der einst weitherum für Aufsehen sorgte.

Wie man hört, hat die Diskussion nicht allzu lange gedauert. Sofern man überhaupt von einer Diskussion sprechen kann. Es waren sich alle einig: Der Vorstoss des Zuger CVP-Ständerats Peter Hegglin, der auf eine automatische Erhöhung des AHV-Rentenalters abzielte, hatte in der Sozialkommission des Ständerats nicht den Hauch einer Chance. Wie die Kommission am Dienstag bekannt gab, wurde Hegglins Vorschlag mit acht gegen null Stimmen versenkt. Hegglin selber konnte nichts ausrichten, da er nicht Mitglied der Kommission ist.
Er kann nun fast nur noch auf ein Wunder hoffen. Dass der Ständerat den Vorstoss in der bevorstehenden Frühjahrssession gutheisst, ist nach der Abfuhr in der Vorberatung aber schwer vorstellbar. Eine sang- und klanglose Beerdigung würde nicht zur Vorgeschichte passen. Der Zuger Al-Regierungsrat Hegglin war erst seit gut drei Monaten als Ständerat vereidigt, als er mit diesem – seinem allerersten – Vorstoss im März 2016 prompt landesweit Beachtung fand.
Nur keine heissen Eisen
Hegglin verlangt darin die Einführung eines AHV-Referenzalters, das in Zukunft automatisch im Gleichklang mit der allgemeinen Lebenserwartung ansteigt. Wie genau das umgesetzt werden soll, lässt er offen. Andere Länder wie Dänemark kennen bereits solche Systeme. Für jedes gewonnene Lebensjahr steigt auch das Rentenalter um ein Jahr, sodass die Dauer des Rentenbezugs konstant bleibt. Denkbar sind auch mildere Varianten, in denen zum Beispiel pro Lebensjahr die Arbeitszeit um sieben oder acht Monate steigt.
So oder so würde der Vorstoss früher oder später automatisch – ohne weitere Abstimmung – das Rentenalter auf 67 und darüber hinaus erhöhen. Und genau hier liegt das Problem: Momentan will in Bundesbern niemand über Rentenalter 67 reden. Auch FDP- und SVP-Vertreter, die eigentlich für ein höheres Rentenalter sind, lassen die Finger davon. Nachdem die grosse Rentenreform am 24. September 2017 gescheitert ist, bleibt die Sanierung der AHV dringlich. Im Bundeshaus sind sich die Sozialpolitiker von rechts bis links einig, dass man die anstehende Reform nicht mit Rentenalter 67 und anderen Reizthemen – zum Beispiel Kürzungen bei den Witwenrenten – gefährden dürfe.
Lebenserwartung: 1 Stunde
Dabei ist grundsätzlich bis in die CVP hinein unbestritten, dass sich die Altersvorsorge auf Dauer nur zu tragbaren Kosten sanieren lässt, wenn die Leute länger arbeiten. Die BDP hatte bereits Ende 2012 einen Vorstoss im Sinne Hegglins eingereicht. Dieser hatte im Nationalrat sogar eine Mehrheit gefunden, bevor er dann im Ständerat 2015 abgeschossen wurde.
Das Argument damals: Man dürfe die grosse Rentenreform, deren Beratung damals gerade begonnen hatte, nicht mit Reizthemen gefährden. Nun ist man wieder so weit wie damals. Und so beträgt die voraussichtliche Lebenserwartung von Hegglins Vorstoss im Ständerat vielleicht eine knappe Stunde.
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