FINMA will Solvenztest für Versicherungen vorübergehend erleichtern
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) kommt den Versicherungen entgegen: Deren Solvenz soll angesichts historisch tiefer Zinsen vorübergehend nicht mehr anhand der Renditen der Bundesobligationen bewertet werden.
Stattdessen sollen um 0,1 Prozentpunkte nach unten korrigierte Swap-Sätze der Berechnung der Versicherungsverpflichtungen zugrunde gelegt werden, wie die Finma am Donnerstag mitteilte. Denn derzeit beträgt die Rendite der bislang ausschliesslich als Referenzzinssatz geltenden Bundesobligationen bei einer Laufzeit von zehn Jahren knapp 0,6 Prozent. Der entsprechende Swap-Satz - mit dem Instrument beeinflusst die Schweizerische Nationalbank (SNB) indirekt die Geldmenge - steht bei 0,9 Prozent. Um 0,1 Prozentpunkte korrigiert, käme der neue Referenzzins also bei 0,8 Prozent zu liegen, statt wie bisher gemäss dem Bundesobligationen-Modell bei 0,6 Prozent. Lebensversicherer profitieren Von den vorübergehenden Erleichterungen im Schweizer Solvenztest SST würden insbesondere Lebensversicherer mit ihren langlaufenden, kapitalbindenden Sparprodukten profitieren, die der Zinsabhängigkeit am stärksten ausgesetzt sind. Grund für die Änderung seien einerseits die extrem tiefen Zinsen und andererseits die Verzögerungen bei der Einführung des europäischen Solvency II-Regimes, sagte René Schnieper, Leiter des Finma-Geschäftsbereichs Versicherungen, zur Nachrichtenagentur sda. Ob das neue Modell der Realität aber näher kommt, wird sich zeigen müssen: «Das Risiko, dass das historische Zinstief noch lange anhält, bleibt bestehen», hielt Schnieper fest. Die Versicherungen hätten inzwischen aber anerkannt, dass die Lage ernst ist. «Wir geben ihnen nun mehr Zeit, sich darauf einzurichten.» Höhere Interventionsschwellen So will sich die Aufsichtsbehörde auch bei ihren Interventionen zurückhalten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Versicherungen sollen auch dann Dividendenzahlungen und Überschussbeteiligungen ausschütten können, wenn die Solvenzquote - der Anteil des verfügbaren Kapitals zum geforderten - auf bis zu 80 Prozent sinkt. Bislang war dies verboten, wenn es weniger als 100 Prozent waren. Auch wird die Frist für die Rückkehr zu einer Solvenzquote von über 100 Prozent von einem auf drei Jahre verlängert. Schliesslich ist auch Versicherungen mit einer Solvenzquote von über 60 Prozent nicht mehr untersagt, Neugeschäft zu zeichnen. Welche Versicherer von den Erleichterungen am meisten profitieren, sagt die Finma nicht. Anfang Jahr hätten von den 20 Lebensversicherungen 8 eine Solvenzquote von unter 100 Prozent ausgewiesen. Schadenversicherer sind weniger zinsabhängig, da sie ihre Policen jährlich anpassen können. Verzögerungen und Erleichterungen in der EU Der Schweizerische Versicherungsverband hatte Erleichterungen gefordert und darauf verwiesen, dass die Solvenzanforderungen in der EU (mit den neuen Standard Solvency II) voraussichtlich stark erleichtert würden. Die Finma will nun ungerechtfertigte Wettbewerbsnachteile für die Schweizer Assekuranz verhindern. Sie hat dazu ein Rundschreiben in die Anhörung geschickt, das auf Anfang 2013 in Kraft treten und für drei Jahre gelten soll. Damit keine falschen Anreize gesetzt werden, ist das Neugeschäft von den Erleichterungen ausgenommen. Zudem sollen die Versicherungen weiterhin eine Schattenrechnung gemäss den bisherigen Richtlinien erstellen.
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