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Flughafen Zürich AG verliert gegen Opfiker Hausbesitzerin

Am Fluglärm scheiden sich die Geister: Nun hat eine unterländer Hausbesitzerin eine Entschädigung zugesprochen erhalten.

«Nichts deutet darauf hin, dass die Höhe der Entschädigung von der Vorinstanz unrichtig festgelegt worden wäre.» Zu dieser lapidaren Feststellung gelangt das Bundesverwaltungsgericht in seinem 23-seitigen Urteil. Es geht um 83'000 Franken: Diesen Betrag hat die eidgenössische Schätzungskommission einer Liegenschaftsbesitzerin in Opfikon am 27. Mai 2009 zugesprochen.

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