Beinahe-Crash am Flughafen ZürichFluglotse hofft auf Freispruch – Staatsanwaltschaft fordert Gefängnis
Im März 2019 hat das Bezirksgericht Bülach einen Fluglotsen wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gesprochen. Mit dem Urteil gab sich aber keine der Parteien zufrieden. Heute befindet deshalb das Obergericht über den Fall.

Im Jahr 2012 schafft Barack Obama die Wiederwahl zum Präsident der Vereinigten Staaten, und Spanien gewinnt die Fussballeuropameisterschaft in Polen und der Ukraine. Im August dieses Jahres stossen über dem Flughafen Zürich zudem beinahe zwei Flugzeuge zusammen, weil der Fluglotse die Situation falsch eingeschätzt hat. Die Piloten der beiden kleineren Maschinen reagieren jedoch geistesgegenwärtig und können dadurch eine Tragödie verhindern.
Heute, ganze achteinhalb Jahre später, muss sich der Fluglotse für seinen damaligen Fehler vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Bezirksgericht Bülach hat ihn im März 2019 wegen Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gesprochen und mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Franken bestraft. Damit folgte das Gericht mehrheitlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Mit dem erstinstanzlichen Urteil geben sich aber weder der Fluglotse noch die Staatsanwaltschaft, die eine neunmonatige Freiheitsstrafe gefordert hat, zufrieden.