Flugpassagierin verlangte 600 Euro Entschädigung
Der Flug von Malé (Malediven) nach Zürich vom 19. Mai 2013 kam mit 14 Stunden Verspätung am Ziel an. Grund, Geld zu verlangen? Wie das Bülacher Bezirksgericht entschied.

Unfreiwillig wartende Passagiere können Geld verlangen, wenn auch nur in der EU. Foto: Baerbel Schmidt (Getty Images)
Urteile von Schweizer Gerichten zu den Passagierrechten haben Seltenheitswert. Umso wichtiger ist das Verdikt des Bezirksgerichts Bülach, das die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht kürzlich publiziert hat. Die Airline ist darin nicht namentlich erwähnt. Gemäss TA-Recherchen betrifft es die zum Lufthansa-Konzern gehörende Edelweiss Air.