Folgenschwere Niederlage für Schneider-Ammann
Was der Landwirtschaftsminister verhindern wollte, erlaubt nun das Bundesgericht: Umweltverbände dürfen bei der Pestizid-Zulassung mitreden – zum Ärger der Agrochemie.

Es geht um viel Geld. Umgerechnet rund 270 Millionen Franken investiert heute eine Agrochemie-Firma durchschnittlich, bis ein neues Pflanzenschutzmittel den Markt erreicht. Einer der Gründe dafür seien die «immer schärferen Zulassungsanforderungen», die Zeit und Geld kosten würden, sagt Marcel Sennhauser von Scienceindustries, dem Branchenverband der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Die Innovationsgeschwindigkeit bei der Entwicklung neuer Wirkstoffe habe sich in den letzten Jahren weltweit denn auch verlangsamt.
Zumindest in der Schweiz könnte es nun noch schwieriger werden, neue Produkte auf den Markt zu bringen; dies jedenfalls befürchtet die Branche. Grund ist ein heute Mittag veröffentlichtes Bundesgerichtsurteil. Demnach ist in Zukunft die Verbandsbeschwerde gegen Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel zulässig. Beurteilen mussten die Richter in Lausanne namentlich eine Beschwerde des Departements von Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (FDP). Das Urteil hat präjudizialen Charakter.
Umstrittener Wirkstoff als Auslöser
Ins Rollen gebracht haben den Fall Zulassungsverfahren für den Wirkstoff Quinoclamine. Der WWF Schweiz war alarmiert: Der Wirkstoff sei für Wildbienen und andere Insekten hochgiftig und gefährde die einheimische Tierwelt sowie die biologische Vielfalt. Der Umweltverband ersuchte deshalb darum, ihn zu den Verfahren beizuladen. Das BLW indes lehnte den Antrag ab. Der WWF zog den Fall vor das Bundesverwaltungsgericht, das die Beschwerde letztes Jahr guthiess – ein Entscheid, den das Bundesgericht nun stützt.
Streitpunkt ist die Frage, ob die ideelle Verbandsbeschwerde im Bereich des Natur- und Heimatschutzes voraussetzt, dass eine bestimmte Verfügung eines Bundesamts sich auf ein genau definiertes räumliches Gebiet bezieht, etwa ein Naturschutzgebiet. Das Bundesgericht verneint. Es erinnert daran, dass das Instrument den Verbänden bei jenen Entscheiden offenstehe, welche die Erfüllung einer Bundesaufgabe mit Bezug zum Natur- und Heimatschutz beträfen. Da ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel vom Käufer ohne weitere Bewilligung eingesetzt werden könne, müssten dessen potenziellen Auswirkungen auf Natur und Umwelt bereits im Zulassungsverfahren geprüft und vorsorglich begrenzt werden können, so die Richter in Lausanne. Der Ausschluss der Verbandsbeschwerde würde nach Einschätzung des Gerichts der Absicht des Gesetzgebers widersprechen.
«Das Urteil führt zu einer Politisierung von Zulassungsentscheiden, die auf wissenschaftlicher Basis erfolgen.»
Der WWF Schweiz begrüsst das Urteil. «Das Ziel muss eine Landwirtschaft sein, die mit viel weniger und insbesondere weniger schädlichen Pestiziden auskommt», sagt Landwirtschaftsexpertin Daniela Hoffmann. Die Bewilligung von Pestiziden sei bislang in «Geheimverfahren» zwischen dem BLW und den antragstellenden Agrochemie-Konzernen erfolgt. «Umweltinteressen blieben dabei allzu oft auf der Strecke.» Laut dem Urteil muss das BLW künftig auch die Bewilligungsdossiers für Pestizide gegenüber Umweltorganisationen offenlegen. «Ein transparenter Prozess kommt der Schweizer Landwirtschaft sicher zugute, weil Pestizidskandale so eher verhindert werden können», sagt auch Fausta Borsani von der Denkwerkstatt Vision Landwirtschaft.
Scienceindustries dagegen spricht von einem «schlechten Signal» für den Innovationsstandort Schweiz. «Das Urteil zweifelt die Unabhängigkeit einer Bundesbehörde an und führt so zu einer Politisierung von Zulassungsentscheiden, die auf wissenschaftlicher Basis erfolgen», sagt Sprecher Sennhauser. Die Einführung neuer, innovativer Produkte dürfte nun schwieriger werden. «Das ist sehr zu bedauern», so Sennhauser. Neue Wirkstoffe seien in der Regel umweltverträglicher.
Dem widerspricht Fausta Borsani. Oft kämen Umweltschäden erst viele Jahre nach Einführung eines neuen Wirkstoffs zum Vorschein, weil die Zulassungsabklärungen zu wenig umfassend seien. Als Beispiel nennt Borsani die neue Generation von systemischen Neonikotinoiden: Diese Insektizide hätten sich für die Biodiversität und die Bienen als fatal erwiesen und würden nun in immer mehr Ländern verboten.
Bundesamt für Landwirtschaft in der Kritik
Das Urteil ist eine Niederlage für Schneider-Ammann. Im letzten Herbst hatten diverse Organisationen aus dem Umwelt- und Agrarbereich in einem offenen Brief an den Landwirtschaftsminister eine «unabhängige» Zulassungsstelle für Pestizide gefordert. Äusserungen von BLW-Vertretern zu Pestiziden hatten bei ihnen die Befürchtung genährt, das Bundesamt sei befangen. Einer der Belege für diese These findet sich nach Ansicht der Organisationen in einer «Kassensturz»-Sendung vom 13. Juni 2017. Darin habe das BLW seine Position wie folgt beschrieben: «Es gibt Stoffe, bei welchen wir eine Abwägung machen und schauen, welche Konsequenzen es hätte, wenn der Stoff der Landwirtschaft nicht zur Verfügung stünde. Da geht es natürlich vor allem um Ertragssicherheit.»
Auf die Kritik reagiert das BLW nicht direkt. Es verweist auf den gesetzlichen Auftrag und die Zulassungsvorschriften. Die Behörde müsse zwischen Nutz- und Nebenwirkungen abwägen, so das BLW. Dabei dürften die Nebenwirkungen «kein unannehmbares Risiko für Mensch und Umwelt darstellen». Der Entscheid über die Zulassung obliegt zwar dem BLW. Das Amt verweist jedoch darauf, dass im Vorfeld auch andere Bundesstellen die Anträge der Unternehmen prüfen und Gutachten erstellen würden, unter anderen das Bundesamt für Umwelt (Bafu). Das BLW stellt jedes Jahr diverse Bewilligungen aus, letztes Jahr waren es 170. Das Bundesamt schätzt die Ablehnungsquote auf 5 bis 10 Prozent; eine Statistik führt es nicht.
Schneider-Ammanns Departement akzeptiert das Urteil des Bundesgerichts: «Es gibt keinen Weiterzug.» Das BLW werde den Entscheid nun prüfen und insbesondere analysieren, welche Änderungen beim Zulassungsverfahren nötig seien, damit dem Urteil «Rechnung getragen werden kann».
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