Frank Urbaniok greift Gutachter im Fall Rupperswil an
Der Zürcher Psychiater nimmt öffentlich Stellung zum Berufungsprozess gegen den Vierfachmörder Thomas N. Dafür erntet er heftige Kritik.

Wenige Tage bevor das Aargauer Obergericht als zweite Instanz über das Schicksal des Rupperswiler Vierfachmörders Thomas N. entscheidet, schiesst Psychiater Frank Urbaniok in einem Interview mit CH Media heftig gegen seine Kollegen Elmar Habermeyer und Josef Sachs. Die beiden haben den Täter psychiatrisch begutachtet.
Der langjährige Chefarzt des Psychologisch-Psychiatrischen Dienstes des Kantons Zürich (PPD), der wie Habermeyer und Sachs zu den renommiertesten forensischen Psychiatern der Schweiz gehört, kann «nicht nachvollziehen», dass seine Kollegen Thomas N. für therapierbar halten. Ihre Feststellung sei «fachlich nicht abgestützt».
«Selbst ernannter Obergutachter»
Die von den beiden Psychiatern festgestellte narzisstische und zwanghafte Persönlichkeitsstörung und die Pädophilie würden etwas über die Krankheit des Täters aussagen – nichts aber über seine Gefährlichkeit. Es bleibe offen, weshalb N. die vier Menschen ermordet habe. Wären die diagnostizierten Störungen der Grund für die Tötungen, «gäbe es in der Schweiz jede Woche eine solche Tat», sagt Urbaniok, der wegen einer Krebserkrankung in diesem Sommer als Chefarzt des PPD zurücktrat.
Und weiter: «Wenn man nicht weiss, warum jemand eine Tat begangen hat, dann weiss man auch nicht, was sich ändern müsste, damit das Risiko für einen Rückfall sinkt.» Deshalb könne man auch nicht sagen, Thomas N. sei therapierbar. Mit anderen Worten: «Eine dauerhafte Untherapierbarkeit kann man nicht ausschliessen.» Sinngemäss plädiert Urbaniok im Fall Rupperswil für die Anordnung der lebenslänglichen Verwahrung.
Die Luzerner Oberrichterin Marianne Heer, eine ausgewiesene Expertin im Bereich des Massnahmerechts, ist «empört» über das Verhalten des 56-jährigen Psychiaters. «Es handelt sich um eine gezielte Einmischung in ein hängiges Gerichtsverfahren», sagt sie. «Er tritt als selbst ernannter Obergutachter auf und missbraucht seine Autorität als anerkannter Fachmann.» Es befremde sie, dass Urbaniok eine Beurteilung vornehme, ohne die Akten zu kennen.
Laut Heer gefährdet eine solche Einflussnahme die Unabhängigkeit der Justiz. Sie verweist auf den Umstand, dass der Psychiater seine Argumente, die in den nächsten Tagen auch als Artikel in einer juristischen Fachzeitschrift erscheinen, vorab unter anderem der im Fall Rupperswil zuständigen Staatsanwältin zukommen liess. «Ein solches Verhalten ist verpönt.»
Frank Urbaniok kritisiert im Interview nicht nur seine Berufskollegen, sondern auch das Bundesgericht – und zwar im Zusammenhang mit der lebenslänglichen Verwahrung. Laut den Lausanner Richtern dürfe diese Massnahme nur dann angeordnet werden, wenn mit hundertprozentiger Sicherheit feststehe, dass der Täter bis an sein Lebensende untherapierbar sei. Dieser Ansatz sei «falsch» und führe die lebenslängliche Verwahrung «ad absurdum».
Ein Plädoyer für die lebenslängliche Verwahrung
Oberrichterin Heer hält auch diese Kritik für unangebracht. Mit einer solchen Auslegung des geltenden Rechts beurteile Urbaniok eine Rechtsfrage, in welcher er «nicht kompetent» sei. Er nutze sein Plädoyer für die härteste Massnahme im Schweizer Strafrecht, um «seiner politischen Haltung zum Durchbruch zu verhelfen».
«Sehr stark irritiert» über den Zeitpunkt und die Art und Weise von Urbanioks Einmischung ist auch sein früherer Chef, Thomas Manhart. Drei Tage vor dem Prozess vor Obergericht verschaffe sich Urbaniok Gehör, ohne dass die stark angeschossenen Psychiater eine Chance hätten, sich dazu zu äussern, sagt der Chef des Zürcher Amts für Justizvollzug.
Er finde seine Ausführungen grundsätzlich interessant, sagt Manhart. Aber dort, wo Urbaniok sich als Nichtjurist in juristische Felder «verirrt», könne er ihm «überhaupt nicht folgen». Nur aus dem Umstand, dass man bei Thomas N. nicht ausschliessen könne, dass er dauerhaft nicht therapierbar sei, dürfe man doch nicht eine lebenslängliche Verwahrung ableiten. Dies lege Urbaniok mit seiner Argumentation aber zumindest nahe.
Manharts Chefin, die Zürcher Justizdirektorin Jacqueline Fehr, beurteilt Urbanioks Äusserungen weit positiver. «Immer wieder gut, wenn man dem Fachmann und scharfen Denker Frank Urbaniok zuhört», twitterte sie.
Es geht nur noch um die Verwahrung
Urbanioks Aussagen sind brisant. Oberrichterin Marianne Heer hält es für nicht ausgeschlossen, dass der 56-Jährige mit seinem Vorgehen die Aargauer Oberrichter beeinflusst. «Nicht alle Richterinnen und Richter können die grossen Erwartungen der Öffentlichkeit, die in einem solchen ausserordentlichen Verfahren bestehen, so problemlos wegstecken.»
Brisant sind die Aussagen des Psychiaters auch deshalb, weil es morgen Donnerstag vor dem Obergericht des Kantons Aargau nur noch um die Frage geht, ob Thomas N. lebenslänglich, ordentlich oder gar nicht verwahrt werden soll.
Im März 2018 war der heute 35-Jährige vom Bezirksgericht Lenzburg wegen mehrfachen Mordes und weiterer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender ordentlicher Verwahrung verurteilt worden.
Gleichzeitig ordnete das Gericht – auf der Basis der beiden Gutachten – eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs an. Die Verurteilung und die Strafe sind inzwischen rechtskräftig.
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