Achtjähriges Kind getötetFrankfurter Gleisattacke: Täter muss in die Psychiatrie
Der Mann aus dem Kanton Zürich hatte einen Buben und seine Mutter vor einen ICE gestossen – wohl im Wahn. Nun wird er dauerhaft untergebracht.

Laut dem Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Freitag ist der heute 41-Jährige schuldunfähig. Der Mann aus dem Kanton Zürich hatte im Juli 2019 eine ihm unbekannte Frau und ihren Sohn vor einen einfahrenden ICE-Zug gestossen. Der Achtjährige kam ums Leben, die Frau konnte sich in letzter Sekunde retten. Der Fall sorgte in Deutschland, aber auch in der Schweiz für Entsetzen. Das Gericht wertete die Tat als Mord und im Fall der Mutter als versuchten Mord.
Eine heute 79-Jährige, die der Mann ebenfalls gestossen hatte, verletzte sich beim Sturz auf den Bahnsteig. Sowohl die Seniorin als auch die Familie des toten Jungen traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf.
Der Angreifer, ein anerkannter Flüchtling aus Eritrea, hatte jahrelang in der Schweiz gelebt und war erst wenige Tage zuvor nach Frankfurt gekommen. Nach der Attacke ergriff er die Flucht. Doch Passanten verfolgten ihn und er konnte ausserhalb des Bahnhofs festgenommen werden. Später wurde der dreifache Familienvater in einem psychiatrischen Spital untergebracht.
Im Gerichtsverfahren ging aus dem psychiatrischen Gutachten hervor, dass der Täter eine Gefahr für die Allgemeinheit sei. «Er hat völlig fremde Menschen attackiert», erklärte der Sachverständige. Somit seien auch künftige Opferkreise «völlig unvorhersehbar.»
Verwirrt und computergesteuert
Nach Einschätzung des Experten ist der Mann schuldunfähig. Zweifellos habe zum Tatzeitpunkt eine paranoide Schizophrenie in akuter Form vorgelegen, hiess es. Der Oberarzt in der Psychiatrie, in der sich der Beschuldigte aktuell aufhält, berichtete, der Mann habe sich im jenen Zeitraum verwirrt und computergesteuert gefühlt.
Mit Spannung war erwartet worden, ob die Richter die Tat für einen Totschlag oder Mord halten. Also ob das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt ist, wie es die Nebenklage sieht. Die Staatsanwaltschaft hatte im Fall von Mutter und Sohn dagegen auf Totschlag und versuchten Totschlag plädiert.
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