Französische Justiz erhöht Druck auf UBS
Paris beschliesst eine vertiefte Untersuchung gegen die Schweizer Grossbank. Die Justiz wirft der UBS illegale Anwerbung von Kunden und Geldwäscherei vor.

Wie UBS-Sprecher Yves Kaufmann gegenüber Redaktion Tamedia zu verschiedenen Berichten in den französischen Medien sagt, seien in Frankreich vertiefte Untersuchungen gegen die UBS beschlossen worden. Gleiches geschah vor wenigen Tagen gegen UBS France, nun richtet sich der Schritt auch gegen die UBS als solche.
Vertiefte Untersuchungen, oder ein formelles Ermittlungsverfahren, bedeuten in Frankreich einen – im Vergleich zum schweizerischen Rechtssystem – zusätzlichen Zwischenschritt zwischen Anzeige und Anklage. Die französische Justiz wirft der Grossbank nun die illegale Anwerbung von Kunden vor, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete.
Bislang lautete der Vorwurf auf Beihilfe zur illegalen Anwerbung von Kunden. Die Grossbank soll in Frankreich nach der Jahrtausendwende um Kunden geworben haben, indem diesen angeboten wurde, mit Konten in der Schweiz Gelder vor dem französischen Fiskus zu verstecken.
Vorwurf Geldwäscherei
Die Bank wurde zudem zu einer Zeugin mit Rechtsbeistand ernannt, was in Frankreich einem Zwitterstatus zwischen Beschuldigtem und Zeugen entspricht. In diesem Fall geht es um den Vorwurf der Geldwäscherei von Geldern, die aus dieser illegalen Anwerbung von Kunden stammen, und um Geldwäscherei von Geldern, die vor dem Fiskus versteckt wurden.
Ausserdem wurde gegen die Bank eine Kaution in Höhe von 2,875 Millionen Euro verhängt. Damit soll laut der UBS sichergestellt werden, dass die Grossbank an dem Justizverfahren teilnimmt.
Ermittlungen gegen Angestellte
Auch gegen einen ehemaligen Generaldirektor der UBS in Frankreich, gegen eine ehemalige Führungsperson der UBS in Lille und gegen einen Angestellten der UBS in Strassburg wurde in diesem Zusammenhang bereits ein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Die Ermittlungen sind laut den Angaben auf eine Anzeige von ehemaligen Angestellten zurückzuführen. In einer anonymen Meldung an die Behörden ist von einem «Milchbüchleinsystem» von 2002 bis 2007 die Rede, das nicht deklarierte Konten in der Schweiz auflistet. Mit diesem System sollten keine Spuren in den offiziellen Büchern der Bank hinterlassen werden.
UBS kooperiert
Dieser Fall sei nicht neu, sondern seit Anfang 2012 öffentlich bekannt, äusserte sich UBS-Sprecher Yves Kaufmann auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Mit diesem Gerichtsentscheid würden die Untersuchungen nun ausgedehnt. «Wir werden weiterhin mit den französischen Behörden kooperieren, innerhalb des anwendbaren Rechts, um diese Angelegenheit einer Lösung zuzuführen», sagte Kaufmann.
Die UBS stehe voll hinter der Strategie der Schweiz, sich auf die Verwaltung von versteuerten Vermögen zu beschränken. «Wir sind der Meinung, dass die Schweiz und die EU-Länder eine Lösung für die Vergangenheit finden müssen», sagte Kaufmann.
Es handle sich dabei um ein Thema, das die ganze Branche betreffe und zu dessen Beilegung die Bank seit 2009 umfangreiche Massnahmen ergriffen habe. «Die UBS toleriert keinerlei Aktivitäten, die dazu dienen, ihren Kunden bei der Umgehung von Steuerpflichten zu helfen», sagte Kaufmann.
Liste mit Steuersündern
Im Rahmen der Ermittlungen haben die zuständigen französischen Richter Guillaume Daïeff und Serge Tournaire eine Liste von 353 Personen an den französischen Fiskus übermittelt, die verdächtigt werden, ein Konto in der Schweiz geführt zu haben.
SDA/cpm/rub
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