Frau begeht Suizid – Luzerner Kader-Polizisten angeklagt
Nach der Hanf-Razzia in Malters LU muss die Spitze der Luzerner Polizei vor Gericht. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung.
Ein Einsatz der Luzerner Polizei in Malters LU vom März 2016, während dem eine Frau Suizid begangen hat, sei unverhältnismässig gewesen. Zu diesem Schluss ist ein ausserordentlicher Staatsanwalt gekommen. Er hat gegen die Polizeispitze Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.
Der Luzerner Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann werden sich an einem noch nicht festgesetzten Termin vor dem Bezirksgericht Kriens LU verantworten müssen. Der ausserordentliche Staatsanwalt, der Aargauer Christoph Rüedi, fordert eine Geldstrafe, wie er auf Anfrage sagte.
Gemäss einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Luzern vom Dienstag war Rüedi zum Schluss gekommen, dass sich die beiden beschuldigten Personen für eine Intervention entschieden haben, ohne ausreichend weitere Alternativen zu prüfen oder wahrzunehmen. Es bestünden mehrere Anhaltspunkte dafür, dass die Intervention so nicht hätte durchgeführt werden dürfen und unverhältnismässig gewesen sei.
Frau wehrte sich mit Schüssen
Beim Polizeieinsatz im März 2016 in Malters hatte sich eine 65-jährige Frau während 17 Stunden in einer Wohnung verschanzt. Sie wehrte sich mit Waffengewalt gegen die Aushebung einer Hanfanlage ihres Sohnes.
Die Luzerner Polizei entschied, die Wohnung durch die Zentralschweizer Sondereinheit Luchs stürmen zu lassen. Die Polizisten fanden die Frau leblos im Badezimmer vor. Sie hatte sich selbst erschossen.
Der Sohn der Verstorbenen, der sich damals in Untersuchungshaft befand, reichte Anzeige gegen die Polizeispitze ein. Er wirft ihr vor, beim dem Vorfall unverhältnismässig vorgegangen zu sein. Luzern beauftragte einen ausserkantonalen Staatsanwalt, die Umstände des Suizids abzuklären.
Regierungsrat hält zur Polizeiführung
Der Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker reagierte am Dienstag mit einer Videobotschaft auf die Anklageerhebung. Er betonte, dass die Unschuldsvermutung gelte. Für das Korps sei das Gerichtsverfahren eine Belastung.
Winiker hatte im September 2016 entschieden, dass Polizeikommandant Achermann und und Kripochef Bussmann ungeachtet des laufenden Strafverfahrens nicht suspendiert werden. Er entschied aber, dass sie keine heiklen Einsätze leiten dürften. Diese vorsorglichen Massnahmen bleiben bestehen.
Der missglückte Polzeieinsatz hatte in den nationalen Medien als «Fall Malters» für Schlagzeilen gesorgt. Im betroffenen Dorf wurde dies als Verunglimpfung aufgefasst, wie ein Gemeinderat im kommunalen Informationsblatt schrieb. Weder die Frau, die Suizid beging, noch ihr Sohn hätten in Malters Wohnsitz gehabt.
SDA/woz
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