«Frau Lanz, Sie sind da einfach zu weit gegangen»
Anni Lanz wollte einen Flüchtling zurück in die Schweiz bringen. Auch das Walliser Kantonsgericht sieht darin eine Straftat.

Für Anni Lanz gibt es keinen Zweifel. Auch ein Richter wird sie nicht umstimmen können. Sie habe am 24. Februar 2018 einen Menschen vor dem Tod gerettet, versicherte die 73-Jährige dem Einzelrichter des Walliser Kantonsgerichts. «Die Situation war ausweglos, ich musste handeln.» Sie habe keine Gesetze brechen wollen. Es sei um humanitäre Nothilfe in einem Krisenfall gegangen. Um den von der Schweiz nach Italien abgeschobenen Flüchtling Tom (Name geändert) zu seiner Schwester zurück in die Schweiz zu bringen, sei sie am 24. Februar spontan nach Domodossola (I) aufgebrochen, mit 300 Euro, etwas Studentenfutter und warmen Kleidern im Gepäck.
In Domodossola fand sie Tom. Auf der Rückfahrt im Auto von dessen Schwager entdeckten Zöllnerinnen beim Grenzübergang in Gondo Tom auf dem Rücksitz. Er wurde gleich wieder nach Italien abgeschoben. Anni Lanz kassierte eine Anzeige wegen «Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz» und im Dezember 2018 eine Verurteilung samt Busse von 800 Franken.
Gegen das Urteil des Bezirksgerichts Brig rekurrierte die 73-Jährige. Sie bestand auf einen Freispruch. Auch gestern vor dem Kantonsrichter, in dessen Rücken eine Glasmalerei mit der Heiligen Mutter Maria prangte, mit ihrem auf der Flucht geborenen Sohn Jesus im Arm. Der Richter hatte ein anders Bild vor sich: ein Porträt des Emeriten Niklaus von Flüe, der in sein Inneres geflüchtet war.
Psychische Probleme
Der Richter wollte nochmals einige Fakten klären. Die 73-Jährige beschrieb, wie sie Tom im Kanton Basel-Land in der Ausschaffungshaft besuchte und schon damals nicht verstand, wie man den auf starke Psychopharmaka angewiesenen Mann von seiner Schwester trennen und nach Italien zurückschaffen konnte. Der Afghane war nach einer monatelangen Flucht via Bulgarien und Italien 2017 in die Schweiz gelangt. Er litt an einer posttraumatischen Belastungsstörung und weiteren psychischen Problemen. Nachdem er erfuhr, dass in seiner Heimat seine Frau und sein Kind getötet wurden, verschlechterte sich sein Zustand rapide. Mehrfach wollte Tom sich das Leben nehmen, auch noch in der psychiatrischen Klinik, in die man ihn einwies.
Sie fand ihn in einer Baracke inmitten von Abfällen. Da entschied sie, ihn zurückzuführen.
In Italien hatte er ein Asylgesuch gestellt, dieses aber nicht formalisiert. In der Schweiz wurde sein Asylgesuch abgelehnt. Basel-Land schaffte ihn am 21. Februar 2018 in einem Flugzeug zurück nach Italien. Am Mailänder Flughafen angekommen, brachte man ihn aber nicht in ein Asylzentrum, sondern er landete nach kurzer Odyssee am Bahnhof in Domodossola, obdachlos bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, ohne Koffer, Kleider und Medikamente. Von dort konnte er seine Schwester und deren Mann kontaktieren. Dort fand ihn schliesslich Anni Lanz in einer Baracke inmitten von Abfällen und entschied, ihn in die Schweiz zurückzuführen.
Sie hätte ihn einem Spital anvertrauen oder in einem Zimmer unterbringen und am nächsten Tag zu einer Asylunterkunft bringen können, fand der Staatsanwalt. «Mit einer Kreditkarte und einer späteren Kostengutsprache ist vieles möglich», sagte der Ankläger – worauf ein Raunen durch die Reihen der rund 200 Prozessbeobachter ging.
Nationale Integrität verletzt
Seine Mandantin habe weder das italienische Asyl- und Gesundheitssystem gekannt, noch spreche sie die Landessprache, führte Anni Lanz' Verteidiger ins Feld. Sämtliche Versuche, Helfer und Hilfsorganisationen zu erreichen, seien im Übrigen gescheitert. Sowieso hätte Tom, der ausschliesslich Paschtunisch spricht, weder Papiere noch Arztzeugnisse gehabt und keinem Arzt erklären können, was ihm fehlte.
Die einzige Lösung in dieser Notlage war, so die Argumentation des Verteidigers, Tom zu seiner Schwester nach Basel zu bringen. Den ständigen Kontakt zur Schwester hätten auch die Schweizer Ärzte empfohlen.
«Frau Lanz, Sie sind da einfach zu weit gegangen», sagte dann aber der Einzelrichter in seiner mündlichen Urteilsbegründung und folgte damit der Argumentation des Staatsanwalts. Dem Mann sei es zwar nicht gut gegangen, aber es habe keine Notlage bestanden und es hätte andere Handlungsmöglichkeiten gegeben. Anni Lanz hätte nicht in die territoriale Integrität der Schweiz eingreifen und die Zollkontrolle erschweren dürfen, so der Kantonsrichter, der die vom Bezirksgericht Brig ausgesprochene Busse bestätigte. Der Verteidiger von Anni Lanz will das schriftliche Urteil abwarten und danach entscheiden, ob er das Urteil vor Bundesgericht anfechten wird.
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