Frauen in Zürcher U-Haft benachteiligt
Männer in Zürcher Untersuchungsgefängnissen erhalten Weiterbildung – weibliche Insassen nicht.

Unangenehme Fragen zu den Haftbedingungen im Kanton Zürich ist sich die Justizdirektion fast schon gewohnt. Immer wieder kritisierten die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) und das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) die Bedingungen in Zürcher Untersuchungshaft.
Zuletzt im April. Frauen in U-Haft würden systematisch diskriminiert, hielt die NKVF in einem Bericht fest. Sie erhielten etwa keine Weiterbildungsmöglichkeiten, die Infrastruktur sei teilweise stark veraltet, die Duschzeiten zu restriktiv, und bei einigen Frauen stellte die Antifolterkommission eine starke Gewichtszunahme in der Haft fest.
Zu wenige Wärterinnen
Nun reagierte der Regierungsrat auf eine entsprechende Anfrage der Kantonsrätinnen Céline Widmer (SP) und Prisca Koller (FDP). Sie wollten genauer wissen, wie das Amt für Justizvollzug die Zustände verbessern will. Der Regierungsrat wehrt sich: Von systematischer Diskriminierung von Frauen könne im Gefängnis Zürich nicht die Rede sein.
Tatsächlich bestehe allerdings eine Benachteiligung von Frauen im Bezug auf Weiterbildungsmöglichkeiten. Das sei vor allem den fehlenden räumlichen und personellen Mitteln geschuldet. Es würden aber derzeit Möglichkeiten geprüft, das Angebot allgemein zu verbessern. Inhaftierte Frauen könnten zumindest in der Wäscherei, dem Kiosk oder der Küche arbeiten, schreibt der Regierungsrat. Diese Arbeitsplätze seien nicht wie bei den Männern von der externen Auftragslage abhängig. Die Kritik der Antifolterkommission, dass dies ausschliesslich typische Frauenarbeiten seien, lässt der Regierungsrat gelten. Ändern kann er das so schnell aber nicht. Eine flächendeckende Gewichtszunahme konnte das Gefängnis Zürich bei seinen Inhaftierten nicht feststellen. Vielmehr sei es Sache der Häftlinge selber, wie viele Kalorien sie zu sich nähmen, schreibt der Regierungsrat. Ob die Duschzeiten verlängert werden können, will die Direktion der Untersuchungsgefängnisse aber überprüfen. Auch für eine komplette Abdeckung an weiblichen Wärterinnen reiche das Personal nicht.
Pilotversuch ab 2019
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass es in den vergangenen Jahrzehnten kaum Bestrebungen gab, die Untersuchungshaft zu hinterfragen oder zu verbessern. Verbesserungen seien nur mit mehr Personal und baulichen Investitionen möglich.
Verbessern will das Amt für Justizvollzug vor allem die sozialen Kontaktmöglichkeiten im Gefängnis, die Möglichkeit, sich im Freien aufzuhalten und sich zu beschäftigen. Auch die Kontakte zur Aussenwelt sollen erleichtert werden. Anfang 2019 soll dazu der Pilotbetrieb eines neuen 2-Phasen-Modells starten.
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