Freispruch für bekanntesten Ex-Psychiatriepatienten
Der Deutsche Gustl Mollath sass gegen seinen Willen sieben Jahre lang in der Psychiatrie. Nun wurde er freigesprochen und erhält eine Entschädigung.
Deutschlands bekanntester ehemaliger Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist am Donnerstag vom Landgericht Regensburg freigesprochen worden. Er soll für die jahrelange Unterbringung in Kliniken entschädigt werden.
Das Landgericht Regensburg hielt ihn zwar für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber in seinem Wiederaufnahmeverfahren nicht schlechter gestellt werden als in einem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wurde. Mollath kann daher den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der 57-Jährige im Jahr 2001 seine damalige Ehefrau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschliessend getreten, gebissen und gewürgt.
Nicht geisteskrank
Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths sah die Vorsitzende Elke Escher weder bei der Tat noch später. Damit stellte sie fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie sass. Sie ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an.
Mollath selbst hatte in dem Verfahren die Vorwürfe zurückgewiesen und seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben. Dieser Version glaubte das Gericht am Donnerstag nicht.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Gustl Mollath 2006 von den Vorwürfen wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber in die Psychiatrie eingewiesen. Der Fall hatte in Deutschland eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst.
SDA
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