Freispruch für genervten Piloten
Ein Pilot, der sich 2007 über eine Armeeübung auf «seinem» Flugplatz nervte und angeblich in seiner Wut Übungsteilnehmer gefährdete, ist am Montag vor Gericht in Wimmis BE freigesprochen worden.

Stein des Anstosses war eine Übung des Schutzdetachements des Bundesrats im Jahr 2007 auf dem Flugplatz Reichenbach im Berner Oberland. Die Personenschützer wollten dort die Landung eines Helikopters mit hochrangigen Persönlichkeiten und deren Weitertransport in einem Fahrzeugkonvoi üben. Zur gleichen Zeit wollte ein Privatpilot mit seiner Cessna zu einem Geschäftstermin starten. Weil die Teilnehmer der Armeeübung das Feld aber nicht räumten und ihn nicht starten liessen, wurde der Mann offenbar zornig.
Er rollte nach eigenen Angaben mit seiner Maschine Richtung Rollfeld, hielt an einem vorgeschriebenen Punkt an und liess dann nach seinen Angaben den Motor aufsurren, «damit die leicht gepanzerten Fahrzeuge der Übungsteilnehmer mir endlich den Weg freimachen». Als dies nichts nützte, sei er etwa einen Meter vorgerollt, schilderte der Pilot seine Sicht. Dies habe dann die erhoffte Wirkung gezeigt.
Bedroht gefühlt
Die betroffenen Angehörigen des Schutzdetachements interpretierten den Vorfall indessen etwas anders. Der Pilot sei unflätig gewesen und schliesslich wild gestikulierend direkt auf ein gepanzertes Fahrzeug zugerollt.
Dessen Fahrer gab vor Gericht an, er habe sich vom heranrollenden Flugzeug bedroht gefühlt und nur durch augenblickliches Zurücksetzen seines Wagens eine Kollision vermeiden können.
Pilot wusste nichts von Übung
Einzelrichter Jürg Staudenmann kam in seinem Urteil zum Schluss, dass der Privatpilot von der militärischen Übung nichts wusste und der Flugplatz auch nicht gesperrt war. Deshalb habe der Pilot nicht zu Unrecht angenommen, er habe Vortritt vor den anderen Aktivitäten.
Auch von einer Bedrohung wollte der Gerichtspräsident nichts wissen. Auf der buckligen Piste könne ein Flugzeug gar nicht schnell rollen, ohne dass es zu Schaden komme. Ausserdem habe das Flugzeug den Minimalabstand zum gepanzerten Fahrzeug immer eingehalten
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