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Freispruch vor Obergericht – weil Drohung zu unrealistisch war

Das Bezirksgericht hatte den Angeklagten bereits vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen, nun spricht ihn das Zürcher Obergericht (im Bild) auch von der Anklage wegen Drohung frei.

«Raffiniert ein Strafverfahren eingebrockt»

Belästigungen waren zu wenig intensiv

Drohung und üble Nachrede

Von allen Punkten freigesprochen