Massnahmengegner verweigerte MaskeFristlose Entlassung eines Zürcher Hortbetreuers ist rechtens
Eine Zürcher Primarschule entliess einen Hortbetreuer, der sich weigerte, eine Maske zu tragen. Er habe der Schule keine andere Wahl gelassen, befand jetzt das Verwaltungsgericht.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat einmal mehr einen Corona-Massnahmengegner abblitzen lassen. Dieses mal handelte es sich um einen Hortbetreuer einer Primarschule. Als er sich weigerte, eine Maske zu tragen und sich testen zu lassen, wurde er per sofort entlassen. Das Gericht findet dies zulässig.
Der Mann hatte der Primarschulpflege im Herbst 2021 mitgeteilt, dass er weder bereit sei, eine Maske zu tragen, noch wolle er sich regelmässig testen lassen. Weil er auch nach Gesprächen daran festhielt, entschied sich die Schule, ihn vor die Tür zu setzen.
Entlassung «vorsätzlich herbeigeführt»
Der Hortbetreuer zog vor das Verwaltungsgericht, das die Haltung der Schule aber teilt, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil hervorgeht. Die Schule sei verpflichtet gewesen, nur Angestellte arbeiten zu lassen, welche die Vorschriften einhalten würden.
Angesichts der Uneinsichtigkeit des Hortbetreuers sei es der Schule auch nicht zumutbar gewesen, die ordentliche Kündigungsfrist abzuwarten. Er habe seine sofortige Entlassung «vorsätzlich herbeigeführt». Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Hortbetreuer kann ihn noch ans Bundesgericht weiterziehen.
SDA/lop
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