Führte nur ein Missverständnis zum Tod der Hündin?
Eine trächtige Bulldogge stirbt qualvoll. Die Staatsanwältin verlangte eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten für die Besitzerin. Doch es kam anders.

Freispruch vor dem Bezirksgericht Bülach: Eine 33-jährige Frau musste sich wegen Tierquälerei verantworten. Foto: Keystone
Am 20. Dezember 2017 suchte eine 33-jährige Frau mit ihrer Französischen Bulldogge die Kleintierpraxis auf. Die Untersuchung brachte Gewissheit: Ihre 19 Monate alte Hündin war mit mindestens zwei Welpen schwanger. Fachleute wissen, was das bedeutet: Wegen ihrer Rassedisposition besteht bei diesen Hunden das Risiko einer Geburtsstörung. Weil trotz starker Wehen kein Welpe kommt, ist oft ein Kaiserschnitt nötig.