Streit um Krisen-GAVFür die Swiss kommt die Klage überraschend
Die Bodenpersonalgewerkschaft geht wegen schlechteren Arbeitsbedingungen gegen die Schweizer Fluggesellschaft juristisch vor. Diese weist alle Vorwürfe zurück.

Im Streit um den Krisen-Gesamtarbeitsvertrag (GAV) weist die Swiss die Vorwürfe der Bodenpersonalgewerkschaft SEV-Gata zurück. Diese hatte der Airline vorgeworfen, den Krisen-GAV entgegen einer Vereinbarung bereits zum 1. März in Kraft gesetzt zu haben.
Ursprünglich sollte ein solcher Schritt erst mit dem Ende der gesetzlich möglichen Kurzarbeit erfolgen, bemängelte die Gewerkschaft.
«Wir halten uns selbstredend an geschlossene Vereinbarungen», sagte Swiss-Sprecher Michael Stief am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP zu einem entsprechenden SEV-Communiqué vom Vortag. Kurzarbeit sei gesetzlich nur möglich, wenn ein Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent vorliege. «Dies ist seit März nicht mehr der Fall.»
Die Krisenvereinbarung werde nicht entgegen der Absprache in Kraft gesetzt, sagte Stief. «Sie ist auf Basis einer mit den Gewerkschaften abgeschlossenen Vereinbarung in Kraft.»
Swiss hat keine Kenntnis von Klage
Die Gewerkschaft hatte am Vortag angekündigt, wegen der «vereinbarungswidrigen Umsetzung des Krisen-GAV» nun vor Gericht ziehen. «Wir sehen gute Aussichten auf einen Erfolg der Klage», hatte SEV-Sprecher Philipp Hadorn gesagt. Die Klage richte sich nicht gegen den Krisen-GAV als solches, sondern gegen dessen verfrühte Inkraftsetzung.
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