Wegweisendes UrteilFür Hausfrauen wird es ungemütlich
Mütter haben nach einer Scheidung nicht mehr automatisch das Recht auf persönlichen Unterhalt. Das Bundesgericht verschärft seine Praxis erneut – und definiert die Ehe neu.

Das Ende einer Ehe ist traurig genug, und damit es kein böses Erwachen wegen des Unterhalts gibt, bleiben beide besser von Anfang an finanziell eigenständig.
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Über 10’000 Franken Unterhalt sollte er jeden Monat an seine Ex-Frau bezahlen. Plus 4800 Franken an Wohnkosten sowie, kurioses Detail, 350 Franken für die Hausratversicherung. Und das die nächsten sechs Jahre lang, bis die gemeinsame Tochter 2027 die Oberstufe abgeschlossen hätte.