Für Schwarzfahrer brechen harte Zeiten an
Künftig wird es ein zentrales Schwarzfahrerregister geben. Dadurch können Wiederholungstäter einfacher zur Kasse gebeten werden. Darauf haben sich die Räte geeinigt.
Das Parlament will das Betteln an Bahnhöfen nicht generell verbieten. Der Nationalrat ist auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt und hat ein Verbot abgelehnt. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.
Zur Debatte standen im Rahmen der Vorlage so unterschiedliche Themen wie Schwarzfahrer, die Zulassung von Lastwagen und die Benützungsvorschriften im öffentlichen Verkehr. Umstritten war zuletzt nur noch das Bettelverbot.
Der Nationalrat wollte dieses ursprünglich verschärfen: Betteln in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und auf Bahnhofgebiet sollten gebüsst werden können. Dadurch sollte eine landesweit einheitliche Regelung geschaffen werden.
Dem Ständerat ging der Vorschlag des Nationalrats jedoch zu weit. Die Regelung solle den Unternehmen überlassen werden, lautete der Tenor in der kleinen Kammer. Auf Antrag eine Busse erhalten solle deshalb nur, wer entgegen den Benützungsvorschriften bettelt.
Auch der Bundesrat setzte sich für diese Variante ein. Dadurch ergebe sich auch eine klare Verantwortungszuteilung, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. Am Donnerstag schloss sich der Nationalrat stillschweigend dem Ständerat an.
Schwarzfahrer werden registriert
Bereits früher geeinigt hatten sich die Räte auf eine schärfere Vorgehensweise gegen Schwarzfahrer. Künftig darf der Branchenverband der Transportunternehmen ein zentrales Schwarzfahrerregister betreiben. Dadurch können Wiederholungstäter einfacher zur Kasse gebeten werden.
Der Bundesrat hatte ursprünglich den Transportunternehmen erlauben wollen, Daten über Schwarzfahrer unter sich auszutauschen. Das Parlament ging noch einen Schritt weiter und entschied sich für ein zentrales Schwarzfahrerregister.
Die registrierten Daten müssen nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn die betroffene Person die Zuschläge bezahlt hat und während dieser Zeit nicht mehr ohne gültigen Fahrausweis erwischt wurde.
3,5-Tönner brauchen Bewilligung
Bereits früher unter Dach gebracht haben die Räte Änderungen am Gesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen, mit denen das Schweizer Recht an neue Vorschriften der EU angepasst wird. Neu müssen die Unternehmen auch für Lastwagen zwischen 3,5 und 6 Tonnen Gesamtgewicht eine Zulassungsbewilligung beantragen.
Von der Pflicht befreit sind nur noch Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen. Transporteure, die gegen die Lizenzvorschriften verstossen, sollen mit einer Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden können – statt wie bisher mit bis zu 10'000 Franken.
Neue Bezeichnung «Verkehrsleiter»
Ferner führt die Schweiz die Bezeichnung «Verkehrsleiter» ein, da diese in EU-Verordnungen eine wichtige Rolle spielt. Der Verkehrsleiter oder die Verkehrsleiterin ist die verantwortliche Person eines Unternehmens beim Antrag für die Zulassung als Strassentransportunternehmen.
Angenommen hat das Parlament im Rahmen der Vorlage auch eine Motion der nationalrätlichen Verkehrskommission zur Transportpolizei. Für die Überprüfung von Personalien und die Identifizierung von Personen soll diese künftig online auf dieselben Personendaten zugreifen können, welche auch dem Grenzwachtkorps zur Verfügung stehen. Dadurch soll die Identität rascher geklärt werden können.
SDA/bru
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