Für Vatikan ist Priesterweihe von Frauen so schlimm wie Missbrauch
Der Vatikan hat das kirchliche Strafrecht zu sexuellem Missbrauch durch Geistliche verschärft. Daneben hat er weitere Regeln erlassen, die bei Kritikern für Kopfschütteln sorgen.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Erlass wird die Verjährungsfrist für Missbrauchsdelikte von bislang 10 auf 20 Jahre angehoben. Ausserdem wird erstmals festgestellt, dass der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie nach kirchlichem Recht ein Verbrechen darstellt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, begrüsste das Dokument als «klares Signal für die rückhaltslose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten».
Auch sexuelle Übergriffe auf geistig behinderte Erwachsene werden in dem seit längerem erwarteten Erlass künftig schärfer geahndet. Nicht gefordert wird aber, dass Bischöfe Missbrauchsfälle der Polizei melden. Ausserdem gibt es keine Sanktionen, wenn sie Priester nach sexuellem Missbrauch decken.
Schutz der Kirche?
In dem Dokument wird ausserdem der Versuch, eine Frau zur Priesterin zu weihen, als «schweres Verbrechen» bezeichnet, wie dies auch für sexuellen Missbrauch gilt. Sowohl der Kirchliche, der die Zeremonie durchführt, als auch die Frau werden exkommuniziert. Kritiker monieren, dass beides im selben Erlass erwähnt wird, weil dies eine Gleichsetzung beider Sachverhalte impliziere.
Die Veröffentlichung geht auf ein Dokument von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 2001 zurück, das zwei Jahre später als Reaktion auf den Missbrauchsskandal der katholischen Kirche in den USA modifiziert wurde. Wegen des jüngsten Skandals um hunderte Fälle pädophiler Priester hat sie besondere Brisanz bekommen. Opfer kritisierten, den Bischöfen und der Glaubenskongegration, der der heutige Papst Benedikt XVI. als Kardinal von 1981 bis 2005 vorstand, sei es vor allem um den Schutz der Kirche gegangen.
«Die Gelegenheit verpasst»
Dass der neue Erlass die Regeln rechtsverbindlich mache, sei ein Fortschritt, sagte Charles Scicluna, der für Sexualstraftaten zuständige Staatsanwalt des Vatikans. Entscheidend sei aber seine Umsetzung. «Er löst nicht alle Probleme», sagte Scicluna. Zollitsch betonte, «die Bestrafung von Tätern nach den staatlichen Gesetzen» bleibe von dem Erlass «völlig unbenommen».
Barbara Dorris vom Überlebenden-Netzwerk von Priestern Missbrauchter erklärte, die neuen Regeln könnten «in drei Wörtern zusammengefasst werden: die Gelegenheit verpasst». Sie befassten sich lediglich mit einem Teilproblem, der Amtsenthebung pädophiler Priester. Doch seien relativ wenige Kinder missbraucht worden, weil Priester nicht schnell genug abgesetzt worden seien. Vielmehr seien Hunderttausende durch das Vorgehen von Bischöfen und anderen Kirchenmitarbeitern zum Opfer geworden.
dapd/se
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