Fundsachen auf Facebook teilen ist strafbar
Verlorene Gegenstände werden normalerweise beim Fundbüro aufgegeben. Oft werden sie aber auch auf Social Media gemeldet. Ein Vorgehen, vor dem die Polizei warnt.

Wer schon einmal einen kostbaren Gegenstand verloren hat, der weiss, dass man ihn so leicht nicht wiederbekommt. Selbst wenn er beim Fundbüro auftaucht: Vor der Aushändigung muss eine detaillierte Beschreibung erfolgen.
Anders läuft es auf Social Media. Dort geteilte Fundgegenstände sind für jeden ersichtlich und tauchen oft auch mit Fotos auf. «Würde das Fundbüro Bilder von Fundsachen veröffentlichen, könnte ja jeder kommen und behaupten, das gehöre ihm», sagt Gian Andrea Rezzoli, Sprecher der Kantonspolizei St. Gallen, zu FM1Today.
Im Gesetz sei klar festgehalten, dass gefundene Gegenstände bei der Polizei abgegeben werden müssen. Wer dies nicht tut, begehe sogenannte Fundsachenunterschlagung und mache sich damit strafbar. Darüber hinaus warnt Rezzoli, dass Personen, die Wertsachen im Internet publik machen, von vermeintlichen Besitzern telefonisch belästigt oder schlimmstenfalls zu Hause aufgesucht werden können.
Weniger Gegenstände in Fundbüros
Für das Teilen auf Facebook spricht, dass mehr Personen erreicht werden können, wie eine Finderin aus Rorschach zum «St. Galler Tagblatt» sagt. Dabei gibt es in der Region Rorschach drei von der Polizei geführte Fundbüros. Doch scheint der Aufruf über Social Media für viele naheliegender und effektiver zu sein.
Ob dies auf die schrumpfende Anzahl der polizeilich registrierten Fundgegenstände zurückzuführen ist, lässt sich nicht abschliessend beurteilen. Laut Bericht waren es 2012 in Rorschach noch 150, im Jahr 2016 nur noch 100 im Fundbüro abgegebene Sachen.
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