GC-Fans für Spray-Orgie verurteilt
Das Bezirksgericht Zürich hat drei junge GC-Fans zu bedingten Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu 13 Monaten verurteilt. Das Trio hatte auf einer Sprayertour hohen Sachschaden angerichtet.

Im Frühling und Spätherbst 2007 besprayten die drei fanatischen Anhänger des Zürcher Fussballclubs in Regensdorf, Niederhasli, Dielsdorf und Volketswil diverse Liegenschaften, Hausmauern, Lichtsignalanlagen und Postgebäude und verunstalteten sie mit Klebebildern. Die Staatsanwaltschaft bezifferte den gesamten Sachschaden auf rund 45'000 Franken.
Den Tätern ging es darum, Propaganda für den Fussballclub Grasshoppers zu machen und den Stadtrivalen FC Zürich zu verunglimpfen. Am Dienstag mussten sich die Fussball-Fans wegen mehrfacher Sachbeschädigung und weiteren Nebendelikten vor dem Bezirksgericht verantworten. Die drei Schweizer Mittzwanziger mussten mit bedingten Freiheitsstrafen von 12, 13 und 14 Monaten rechnen. Das Urteil wurde am Mittwoch eröffnet.
Höhe der Sachschäden bestritten
Vor Gericht zeigten sich die Angeschuldigten grundsätzlich geständig und sprachen von einer schwierigen Lebensphase. Hingegen stellten die Verteidiger die geltend gemachte Höhe der Sachschäden in Abrede und setzten sich für erheblich mildere Strafen ein.
Das Gericht folgte teilweise den Rechtsanwälten, kam aber grundsätzlich zu Schuldsprüchen. Die höchste Strafe von 13 Monaten Freiheitsentzug bedingt kassiert der jüngste Beschuldigte. Allerdings wurde er wegen der aktiven Teilnahme an einem Krawall nach einem Fussballspiel zusätzlich wegen Landfriedensbruchs verurteilt.
Die beiden weiteren Angeklagten erhielten bedingte Geldstrafen von 300 Tagessätzen zu 120 Franken sowie 150 Tagessätzen zu 70 Franken. Die meisten finanziellen Forderungen der Geschädigten wurden auf den Zivilweg verwiesen.
SDA/fko
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