
René Schuhmacher behauptet im Interview vom letzten Freitag, die Lebenserwartung stagniere seit 2010. Tatsache ist: Die Lebenserwartung der 65-jährigen Frauen ist seit 2010 von 22,2 auf 22,6 Jahre gestiegen, jene der Männer von 18,9 auf 19,8 – um fast ein Jahr in nur sechs Jahren! Und die Pensionskassen müssen von noch höheren Werten ausgehen, denn die Personen, die berufstätig waren, haben eine höhere Lebenserwartung als der Durchschnitt der Bevölkerung.
Schuhmacher kritisiert die Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Pensionskassen. Tatsache ist: Die Pensionskassen brauchen diese Rückstellungen zwingend, weil die Lebenserwartung der Pensionierten steigt und der Umwandlungssatz zu hoch ist.
Die Wertschwankungsreserven erlauben es den Pensionskassen, das Geld der Versicherten in ertragreiche Anlagen zu investieren, die mit einem höheren Schwankungsrisiko verbunden sind. Für die Versicherten sind ausreichende Reserven weit besser als Anlagen praktisch ohne Risiko und Ertrag. Sie sind auch besser als überhöhte Prämien und Sanierungsbeiträge.
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Dass ihnen bei einem Stellenwechsel die Reserven nicht mitgegeben werden, ist nicht zu ihrem Nachteil. Im Gegenzug müssen sie sich beim Eintritt in die Versicherung nicht in die Reserven einkaufen. Und wenn sie die Stelle wechseln, werden ihnen keine Verluste mitgegeben. An der Tatsache, dass die Reserven seit 2010 gestiegen sind, ist überhaupt nichts faul. Es zeigt nur, dass die Pensionskassen die Reserven, die sie nach der Finanzkrise verloren haben, wieder aufbauen – damit sie auch eine nächste Krise wieder ohne Schaden überstehen.
Schuhmacher behauptet, die Pensionskassen hätten versteckte Reserven. Tatsache ist: Die Pensionskassen müssen zwingend den Rechnungslegungsstandard Swiss GAAP FER 26 anwenden. Dieser schreibt vor, dass Vermögen nach ihrem Marktwert bilanziert werden.
Status quo bedroht AHV
René Schuhmacher behautet, der Status quo sei besser als die Reform. Tatsache ist: Ohne Senkung des Umwandlungssatzes geht die Umverteilung von den Aktiven zu den Pensionierten weiter. Und die Pensionskassen müssten genau das tun, was Schuhmacher kritisiert: Reserven bilden zur Finanzierung der zu hohen Rentenversprechen.
Nicht nur das: Mit dem Status quo gerät auch die AHV in Gefahr. Sie gibt ohne Reform in den nächsten Jahren laufend mehr aus, als sie einnimmt. Bei einer nächsten Reform müssten dann nicht nur die laufenden Defizite beseitigt werden, sondern es müsste zusätzlich das Loch gestopft werden, das inzwischen entstanden ist.
Gemäss René Schuhmacher ist das nicht der Fall, denn er behauptet, es müsse erst gehandelt werden, wenn der AHV-Fonds nur noch etwa 10 Milliarden Franken Vermögen hat. Tatsache ist: Mit einem Fondsstand in dieser Höhe könnten nicht mehr alle Renten rechtzeitig ausbezahlt werden, denn die Einnahmen und die Ausgaben der AHV fallen nicht gleichzeitig an. Der Fonds überbrückt diesen zeitlichen Unterschied.
Abgesehen davon, dass ein so tiefer Fondsstand gesetzeswidrig wäre, würden mit einer AHV ohne Reserve auch die demokratischen Rechte ausgehebelt. Die heutige Anforderung von 100 Prozent einer Jahresausgabe wurde bewusst gewählt. Die Politik hat so ausreichend Zeit, auf ein finanzielles Ungleichgewicht zu reagieren. Würde man warten, bis der AHV-Fonds bei nur noch 10 Milliarden liegt, wäre keine Zeit mehr für eine wohlüberlegte Reform – geschweige denn für ein Referendum, das der «K-Tipp» dann unterstützen könnte.
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Gefährliches Spiel mit unseren Renten
Die Aussagen des «K-Tipp»-Chefredaktors zur Altersvorsorge sind nicht haltbar. Eine Replik.