Geflüchteter 23-Jähriger war auf Hafturlaub
Nach einem Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld besteht ein dringender Tatverdacht gegen einen 23-Jährigen. Tobias Kuster ist der Justiz schon seit Jahren bekannt.
Nach dem Tötungsdelikt an einem Mann im Zürcher Seefeld, sucht die Kantonspolizei nach dem aus der Strafanstalt Pöschwies geflohenen Häftling Tobias Kuster. Der 23-Jährige wird dringend verdächtigt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Ein bereits am Donnerstag verhafteter Mann befindet sich in Untersuchungshaft.
Kuster war nach einem Hafturlaub nicht mehr in die zürcherische Strafanstalt zurückgekehrt, wie die Zürcher Behörden am Samstag mitteilten. Der Geflüchtete sei als gewaltbereit einzustufen und dürfte bewaffnet sein, hiess es.
Zahlreiche Vorstrafen und Unbelehrbarkeit
«Der Mann hat noch nie ein Tötungsdelikt verübt», sagte ein Sprecher der Kantonspolizei. Wegen zahlreicher Delikte war der Schweizer der Justiz jedoch bestens bekannt. Er sass wegen Freiheitsberaubung, versuchten Raubes – bei dem er das Opfer mit einem Baseballschläger auf den Kopf schlug –, versuchter Nötigung und anderer Delikte im Gefängnis, wie das Zürcher Amt für Justizvollzug mitteilte.
Kuster war im September 2015 vom Zürcher Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und einer ambulanten Massnahme verurteilt worden. Die Strafe verbüsste er bereits seit Februar 2014. Die zahlreichen Vorstrafen und die Unbelehrbarkeit des jungen Mannes waren gemäss «NZZ am Sonntag» als straferhöhend gewertet worden.
So wurde Kuster auch während der laufenden Strafuntersuchung und nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft erneut straffällig. Auch verschiedene Therapien und Time-outs erreichten bei ihm keine Verhaltensänderung.
Probleme schon in der Primarschule Laut «NZZ am Sonntag» war Kuster, Vater einer kleinen Tochter, schon in der Primarschule durch häufiges Schulschwänzen auffällig. Früh konsumierte er Alkohol und Marihuana, kam immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt.
Um an Geld zu kommen, war er schliesslich Kopf einer Bande in Winterthur. Diese entführte einen Marihuana-Händler, verprügelte ihn und liess das verletzte Opfer am Tatort zurück.
Erster alleiniger Urlaub, «wäre Ende 2017 freigekommen»
«Ende 2017 wäre der Mann bei guter Führung freigekommen», sagte Thomas Manhart, Chef des Amtes für Justizvollzug, auf Anfrage der sda. Bis zum Zeitpunkt des Hafturlaubs habe er sich im Strafvollzug wohl verhalten. «Nach unserer Risikoeinschätzung gingen wir davon aus, dass der Häftling zurückkehren wird.»
Es war sein erster alleiniger Urlaub, wie Manhart sagte. «Zuvor hatte er bereits mehrere begleitete Hafturlaube.» Die Einschätzung zur Fluchtgefahr Kusters sei offensichtlich falsch gewesen, sagt er gegenüber der «NZZ am Sonntag». «Das heisst aber nicht automatisch, dass der dazu nötige Prozess falsch abgelaufen ist.» Ein Restrisiko bleibe immer bestehen. Der Fall werde nun gründlich analysiert.
Opfer hatte Stichwunden
Am frühen Donnerstagnachmittag war im Zürcher Seefeld ein toter Mann aufgefunden worden. Der Mann wies mehrere Stichwunden am ganzen Körper auf.
Passanten beobachteten einen Mann, der in der Nähe des Tatorts beim Bahnhof Tiefenbrunnen über die Gleise rannte. Kurze Zeit später nahm die Stadtpolizei einen Mann fest. Hintergrund der Tat, Tatablauf und Motiv sind nach wie vor unklar.
Polizei warnt Bevölkerung
Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt, sich vorsichtig zu verhalten und verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei zu melden. Personen, die Angaben über den Aufenthaltsort des Gesuchten machen können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Zürich, Telefon 044 247 22 11, zu melden.
Für Montagnachmittag ist zum Fall eine Pressekonferenz der Justizdirektorin Jacqueline Fehr angekündigt.
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