Geheimdienst legt illegal Personendaten doppelt ab
Erneut werfen Vorgänge im Nachrichtendienst des Bundes Fragen auf. Dem NDB wird vorgeworfen, die Pflicht zur Löschung von Daten über Schweizer Bürger zu umgehen.

Zum wiederholten Mal muss sich der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Kritik an seinen Methoden gefallen lassen: Er legt seit fast drei Jahren Personendaten aus dem Inland in seiner Auslandabteilung ab, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Gemäss der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) ist das «nicht rechtmässig».
Denn die Datenbank Isas der Auslandabteilung ist laut dem Bericht deutlich weniger streng reglementiert als jene der Inlandabteilung (Isis): Die Informationen könnten länger behalten und einfacher ans Ausland weitergegeben werden. Auch das Bundesamt für Justiz halte fest, Daten aus der Schweiz dürften ausschliesslich in der Inlanddatenbank gespeichert werden.
Seiler ordnete die Doppelablage an
Die Auslanddatenbank Isas umfasste im Mai 2012 über 47'000 Personen. Wie viele davon Schweizer und hier lebende Ausländer sind, gibt der NDB nicht bekannt. Wie Recherchen der «SonntagsZeitung» zeigen, hat NDB-Direktor Markus Seiler die Doppelablage in beiden Systemen im Wissen von Verteidigungsminister Ueli Maurer im Jahr 2010 angeordnet. Der Geheimdienst argumentiert, Doppelablagen seien nötig, um Analysen von Vorgängen zu machen, die sowohl das In- als auch das Ausland beträfen. Die Daten aus dem Inland würden vorschriftsgemäss behandelt.
Markus Schefer, Strafrechtsprofessor an der Universität Basel, hält die Praxis des NDB für problematisch. Immerhin gehe es um hochsensible Daten. Nirgendwo sonst als in den Inlanddaten seien so viele Informationen über Einwohner ohne einen strafrechtlichen Verdacht gespeichert. Schefer gegenüber der «SonntagsZeitung»: «Juristisch ist die Situation eindeutig. Im Inland darf der NDB nur nach relativ strengen Regeln des Bundesgesetzes über die Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) Informationen beschaffen, also ‹spionieren›. Diese Daten dürfen ausschliesslich in der Inlanddatenbank gespeichert werden.»
Wird die Löschung umgangen?
Laut der «SonntagsZeitung» berichten mehrere mit der Thematik vertraute Quellen, das Doppelablegen sei dadurch motiviert, dass man Personendaten erhalten wolle, denen innert weniger Jahre die Löschung drohten. Daten müssen spätestens nach fünf Jahren gelöscht werden. Bei gewisse Informationen, etwa über politisch aktive Personen, gilt gar eine Frist von nur einem Jahr.
Das VBS dementiert, dass Informationen über Schweizer weiter zur Verfügung stünden, nachdem sie aus der Inlanddatenbank gelöscht wurden.
Daten des NDB entwendet
Der Nachrichtendienst war bereits letztes Jahr in der Kritik gestanden: Er hatte die Bundesanwaltschaft über einen Datendiebstahl informieren müssen. Ein Mitarbeiter habe Daten des Nachrichtendiensts entwendet, teilte das Verteidigungsdepartement (VBS) im September 2011 mit. Nach Angaben des VBS konnte der Nachrichtendienst dank der Sicherheitskontrollen und entsprechenden Hinweise rasch auf den Datendiebstahl reagieren. Die entwendeten Daten hätten vollumfänglich sichergestellt werden können, eine Weitergabe habe verhindert werden können. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) der Räte richtete damals scharfe Kritik an den NDB und das VBS: Es handle sich um einen schweren Vorfall.
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