Gehören die Wochenenden auch zu den Ferien?
Ich arbeite als Pflegerin Teilzeit in einem kleinen privaten Heim. Wenn ich Ferien beziehe, muss ich entweder an den Wochenenden vor Ferienbeginn oder am Ferienende arbeiten. Gehören die Wochenenden denn nicht auch zu den Ferien?
Zumindest das Wochenende am Schluss zählt noch zu den Ferien. Gemäss Gesetz haben Arbeitnehmende auf wenigstens vier Wochen Ferien pro Jahr Anspruch. Der Gesetzestext spricht explizit von Wochen und nicht von Tagen. Gemeint sind damit Kalenderwochen. Eine Ferienwoche endet also erst mit dem Sonntag und nicht bereits mit dem Freitag. Somit kann Ihre Arbeitgeberin Sie nicht bereits am letzten Wochenende Ihrer Ferien wieder zur Arbeit einteilen. Das dürfte sie nur mit Ihrem Einverständnis tun.
Etwas anders sieht es bei Ferienbeginn aus. Da Sie als Pflegerin in einem Bereich tätig sind, in dem an allen 7 Wochentagen gearbeitet wird, endet die Arbeitswoche erst mit dem Sonntag. Ein Wochenenddienst vor Ferienbeginn ist somit also grundsätzlich zulässig.
Doch muss der Arbeitgeber bei der Ferienplanung die Wünsche seiner Angestellten berücksichtigen. Wenn Sie ihre wöchentlichen arbeitsfreien Tage vor den Ferien aufs Wochenende legen möchten, sei es, weil Sie eine Reise gebucht haben, die bereits am Wochenende beginnt, so kann der Arbeitgeber dies nicht einfach ohne Grund verweigern. Ein akzeptabler Grund, dies zu verweigern, wäre etwa ein vorübergehender Personalengpass.
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