Geisterprozess ohne Angeklagten: 15 Monate bedingt
Im Gerichtsfall um die Badi-Schlägerei von Dübendorf war der Täter nicht anwesend: Der Serbe war nach dem Vorfall im Juli 2013 nach Deutschland ausgeschafft worden. Das Gericht verurteilte den Abwesenden zu 15 Monaten bedingt.

Der heute 24-jährige Serbe ist wegen versuchter schwerer Körperverletzung angeklagt, weil er am 14. Juli 2013 bei einem Streit um einen Schwimmring im Freibad Dübendorf einen 14-jährigen Schweizer Knaben und dessen 12-jährigen Bruder brutal verprügelt hatte. Laut Anklage hatte der Beschuldigte den grossen Schwimmring, der den Badegästen zur Verfügung steht, seinem Neffen zugeworfen. Der Ring landete aber beim 14-jährigen Knaben, der ihn nicht mehr weggeben wollte. Danach eskalierte der Streit.