Geldsegen für Kameramann von «Das Boot»
Jost Vacano hat fast vierzig Jahre nach den Dreharbeiten am Kriegsdrama Anspruch auf umgerechnet rund 700'000 Schweizer Franken.

Ausserdem muss der 83-Jährige an den künftigen Erlösen der als Kinofilm und Fernsehserie erfolgreichen Produktion von Regisseur Wolfgang Petersen beteiligt werden, wie ein deutsches Gericht entschied. Der 1980 und 1981 entstandene Film «Das Boot» ist eine der erfolgreichsten deutschen Filmproduktionen. 1983 war die Kinofassung für sechs Oscars nominiert, eine Nominierung galt Vacano. Dieser hatte für seine Tätigkeit damals pauschal rund 117'000 Franken erhalten. Unter Berufung auf den sogenannten Fairnessparagraphen im Urheberrecht erstritt er nun eine Nachvergütung, die den grossen Erfolg abbildet.
Vacano hatte diesen Anspruch gegenüber der Filmherstellerin, dem für die Fernsehausstrahlungen verantwortlichen WDR und der Firma, die den Film auf Videos und DVDs verbreitet, eingeklagt. Der Kameramann hat zudem dem Urteil zufolge Anspruch auf 2,25 Prozent der künftigen Nettoerlöse durch Kinoausstrahlungen und den Verkauf etwa von DVDs sowie zusätzlich auf Vergütungen durch den WDR, wenn der Film im Fernsehen wiederholt wird.
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