Geldstrafe für Tram-Chauffeurin
Die Frau hat ein Weichensignal übersehen und ist deshalb mit ihrem Tram in ein anderes gekracht. Nun wurde sie zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Das Züri-Fäscht 2013 wird die heute 57-jährige Tramführerin nicht so schnell vergessen. Kurz nach Mitternacht steuerte sie am besagten 6. Juli ein 13er-Tram durch den Bahnhofquai Richtung Bahnhofstrasse.
Als ein Weichensignal eine Störung anzeigte, übersah sie dies und fuhr weiter. Kurz darauf kam es zu einem Zusammenstoss mit einem Cobra-Tram der Linie 11. Der Aufprall war so heftig, dass beide Trams aus den Schienen gehoben wurden. Im Cobra-Tram trugen nicht nur eine unschuldige Tramführerin, sondern auch acht Fahrgäste zum Teil schwere Verletzungen davon, wie der «Landbote» in seiner heutigen Ausgabe berichtet. Eine Person erlitt bei dem Unfall einen Beckenbruch, eine andere Person eine Rissquetschwunde an der Stirn. Sachschaden des Crashs: 320'000 Franken.
Gemäss einem nun eröffneten Strafbefehl wurde die Schweizerin wegen fahrlässig grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 180 Franken verurteilt. Als Ersttäterin muss sie die Geldstrafe nicht bezahlen. Begleichen muss sie hingegen die Busse von 1500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 3840 Franken. (wsc)
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