Geldwäschereigesetz soll auch für Immobilienhandel gelten
Der Immobilienhandel soll nicht mehr zum Waschen dubioser Gelder missbraucht werden können. Der Luzerner Regierungsrat arbeitet nun eine entsprechende Kantonsinitiative aus.

Der Luzerner Regierungsrat ist deshalb bereit, eine Standesinitiative auszuarbeiten, wie er am Montag mitteilte. Seit die Geldwäschereigesetze verschärft worden seien und die Banken eine Weissgeldstrategie fahren würden, habe sich der Immobilienmarkt immer stärker zum Tummelfeld dubioser Gelder entwickelt, schreibt Kantonsrat David Roth (SP) in seiner Motion.
Roth fordert die Regierung deshalb auf, eine Kantonsinitiative auszuarbeiten. Diese soll die eidgenössischen Räte dazu bewegen, den Immobilienhandel dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen.
Regierungsrat für die Motion
Der Luzerner Regierungsrat zeigt sich mit dem Anliegen einverstanden. Er beantragt dem Kantonsparlament deshalb, Roths Motion zuzustimmen.
Der Regierungsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass der Bundesrat 2005 die Immobilienhändler dem Geldwäschereigesetz unterstellen wollte, dann aber wegen der negativen Reaktionen in der Vernehmlassung davon abgesehen habe. Ferner würden viele Immobilientransaktionen von Finanzintermediären getätigt, die dem Geldwäschereigesetz unterstellt seien.
SDA/kpn
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