Gemeinde kann B. G. zu nichts zwingen
Auch wenn die alleinerziehende Mutter B. G. die Arbeit weiter verweigert, muss Bonstetten zahlen. Sie kostet mindestens so viel wie ein abgewiesener Asylbewerber.
Seit der Scheidung vor acht Jahren hat B. G. nicht gearbeitet. Die alleinerziehende Mutter hielt sich und die beiden heute 14- und 12-jährigen Kinder mit Alimenten und Darlehen ihrer Familie über Wasser. Die Gemeinde Bonstetten stellte ihr eine Notwohnung zur Verfügung, obwohl diese nur für Ausnahmesituationen gedacht ist. Seit eineinhalb Jahren blieb B. G. jedoch selbst die knapp 1000 Franken Miete schuldig. Die Gemeinde warf die Familie deshalb am Donnerstag aus der Wohnung und quartierte sie in einer Militärunterkunft ein.