Gemeindeammann schiebt «Kassensturz» einen Riegel vor
Der Spreitenbacher Gemeindeammann Valentin Schmid lässt provisorisch einen «Kassensturz»-Beitrag verbieten – «krass verfassungswidrig», findet SRF.

Das Bezirksgericht Baden hat der Sendung «Kassensturz» von SRF mittels superprovisorischer Verfügung verboten, ein im Februar ausgestrahltes Interview mit dem Spreitenbacher Gemeindeammann Valentin Schmid noch einmal zu senden respektive es im Internet zu belassen.
Hintergrund dafür ist die Berichterstattung des «Kassensturz» über einen Sozialhilfebezüger in der Gemeinde Spreitenbach. Die Gemeinde soll den Mann laut SRF-Recherchen gedrängt haben, sich sein Altersguthaben auszahlen zu lassen, statt Sozialhilfe zu beziehen.
Der Fall wurde mehrfach thematisiert. Dabei kam auch der Spreitenbacher Gemeindepräsident zum Wort, der die Sache natürlich anders darstellte. Der «Kassensturz» griff das Thema dennoch wieder auf und wollte den Gemeindepräsidenten erneut befragen.
Diesem riss der Geduldsfaden. Er erwirkte beim Bezirksgericht Baden mit einer superprovisorischen Verfügung, dass sein früheres Interview vom Fernsehen nicht mehr verwendet werden darf.
SRF: «Schnelljustiz»
Gegen diesen gerichtlichen Eingriff in die Medienfreiheit wehren sich die Fernsehmacher. Sie bezeichnen den Eingriff als Schnelljustiz, die krass verfassungswidrig sei und eindeutig gegen das Gesetz verstosse.
Superprovisorische Verfügungen werden dann ausgesprochen, wenn der Kläger glaubhaft darlegen kann, dass damit eine unmittelbare Gefährdung eines Rechtsguts abgewendet wird.
Wird eine solche Massnahme angeordnet, lädt das Gericht zur Verhandlung vor oder gibt dem Gesuchsgegner Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Anschliessend entscheidet es definitiv über das Gesuch.
SDA/rsz
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