Gemeinden verlieren Macht über Einbürgerungen
Im Kanton Zürich gelten künftig in allen Gemeinden dieselben Regeln für die Einbürgerung. Der Kantonsrat legt diese in einem neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz fest.

Gegenüber dem Entwurf des Regierungsrates bedeutet das neu festgelegte Bürgerrechtsgesetz eine Verschärfung. Die Minderheitsanträge von links wie von rechts wurden alle abgelehnt. Heute Montagnachmittag werden weitere umstrittene Punkte der Vorlage geregelt. Die Schlussabstimmung findet nach der Redaktionslesung in etwa einem Monat statt. Die SVP hat bereits angekündigt, allenfalls das fakultative oder das konstruktive Referendum zu ergreifen.
SVP: «Kein Grundrecht»
Nur wer einen tadellosen Leumund hat und gut integriert ist, soll Schweizer werden können, sagte SVP-Sprecher Hans-Heinrich Raths (Pfäffikon). Die Einbürgerung sei kein Grundrecht, sondern ein politischer Akt. Unakzeptabel sei es, wenn Kriminelle den Schweizer Pass erhalten könnten. Es soll nicht darum gehen, die Hürden möglichst hoch anzusetzen, meinte Benedikt Gschwind (SP, Zürich). Es müsse gleich lange Spiesse geben, politische Flüchtlinge dürften beispielsweise nicht diskriminiert werden.
Die Bevölkerung hat nach den Worten von Dieter Kläy (FDP, Winterthur) immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie hohe Hürden für den Erwerb des Bürgerrechts wünscht. Es dürfe aber keine Willkür geben. Max Homberger (Grüne, Wetzikon) warf der SVP vor, sie betreibe «reine Stimmungsmache». «Pragmatisch und vernüftig» sei dagegen der Entwurf des Regierungsrats gewesen, den die Kommission verschärfte.
Heute gelten unterschiedliche Regelungen
Auch Thomas Wirth (GLP, Hombrechtikon) und Heinz Jauch (EVP, Dübendorf) bezeichneten die regierungsrätliche Vorlage als «angemessen» und «gute Basis». Laut Patrick Hächler (CVP, Gossau) ist die Verschärfung vertretbar. Zur Lotterie dürfe das Bürgerrecht nicht werden, Ermessensspielraum gebe es allenfalls bei der Beurteilung der Integration. Es müsse sichergestellt sein, dass der Integrationsprozess vor der Einreichung des Einbürgerungsgesuchs abgeschlossen sei, sagte Heinz Kyburz (EDU, Männedorf).
Bisher gibt es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedliche Bedingungen für Einbürgerungsgesuche. Die kantonalen Regelungen befinden sich heute im Gemeindegesetz, neu gibt es ein eigenes Bürgerrechtsgesetz. Die Grundlagen wurden in der vor vier Jahren in Kraft getretenen neuen Kantonsverfassung gelegt. Diese legt unter anderem fest, dass die Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts abschliessend geregelt werden.
Nur Ausländer mit C-Ausweis dürfen Bürgerrecht beantragen
Gegen die Gesetzesregelung, wonach Ausländerinnen und Ausländer auf Gesuch hin das Bürgerrecht auf jeden Fall erhalten, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, wehrten sich SVP und EDU. Ihr Antrag auf eine blosse Kann-Formulierung scheiterte jedoch deutlich.
Weiter legte der Kantonsrat fest, dass nur Personen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) ein Gesuch stellen können. Ausländerinnen und Ausländer müssen mindestens drei Jahre in einer Gemeinde wohnen, um das Bürgerrecht beantragen zu können. Für unter 26-Jährige gibt es künftig keine kürzere Frist (zwei Jahre) mehr.
SDA/fsc
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