Gemeinden wollen Sozialhilfebezüger loswerden
600'000 Franken Sozialhilfe erhielt Hassprediger Abu Ramadan. Jetzt wollen die Gemeinden ausländischen Dauerbezügern das Aufenthaltsrecht entziehen.

Der Fall des Hasspredigers Abu Ramadan zieht weitere Kreise. Er stand nicht nur wegen mutmasslicher Hetze gegen Andersgläubige im Fokus. Sondern auch, weil er in Nidau BE fast 600'000 Franken Sozialhilfe erhielt. Der Mann ist in der Kleinstadt aber längst nicht der einzige fürsorgeabhängige Ausländer, der hohe Beträge kassiert. Laut Gemeinderat Roland Lutz seien es bis zu ein Dutzend Personen, die je über eine halbe Million Franken Sozialhilfe bezogen hätten. Und bei denen ein Aufenthaltsentzug geboten wäre.
Der SVP-Politiker hat sich aufgrund der Ereignisse um Ramadan zusammen mit anderen Stadtvertretern an die Kantonsregierung gewandt, damit solche Fälle angegangen werden. Sie fordern einen Politikwechsel. Denn aus ihrer Sicht müsste das Berner Migrationsamt handeln und konsequenter Aufenthaltsbewilligungen entziehen. Die Gemeindevertreter sagen, sie hätten die betreffenden Fälle immer wieder dem Kanton gemeldet – passiert sei aber nichts.
Nicht nur Straftaten zählen
Das sei nicht so einfach, nimmt der Berner Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) sein Migrationsamt in Schutz. Die Vorwürfe, das Amt tue zu wenig, seien völlig ungerechtfertigt. «Mein Migrationsamt prüft jeden einzelnen Fall sehr gewissenhaft.» Für den Entzug des Aufenthaltsrechts brauche es aber ein rechtskräftiges Strafurteil. Wenn so eines vorliege, würde man nicht zögern, eine Wegweisung zu verfügen, so Käser.
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Allerdings können nicht nur Straftaten Grund für einen Aufenthaltsentzug sein. Laut Ausländergesetz kann die Aufenthaltsbewilligung B entzogen werden, wenn eine Person «auf Sozialhilfe angewiesen ist». Auch die Niederlassungsbewilligungen C können widerrufen werden, wenn der Betroffene «dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist».
Das klappt im Kanton Bern offenbar nicht überall gleich gut. In Thun, das wie die Städte Bern und Biel im Gegensatz zu kleinen Gemeinden die Überprüfung der ausländischen Sozialhilfebezüger selbst managt, ist die Zusammenarbeit wegen der kurzen Wege einfacher. Hier hat man derzeit nur einen einzigen Bezüger, der wegen Suchttherapien mit 600'000 Franken ähnlich teuer war wie die von Lutz erwähnten Fälle.
Kantonale Richtwerte mit grossen Unterschieden
2015 erhielten laut Bundesamt für Statistik 265'626 Personen in der Schweiz Sozialhilfe. 108'879 von ihnen besassen den B- oder C-Ausweis. Entsprechend wäre eine hohe Anzahl von Entzügen zu erwarten. Tatsächlich aber ist die Sozialhilfe in vielen Kantonen nur selten Ursache für einen Aufenthaltsentzug. Der Kanton Basel-Stadt widerrief im letzten Jahr 15 B- oder C-Bewilligungen wegen Sozialhilfe, im Kanton Bern waren es 11, in Baselland 8 und im Aargau 2. Die Luzerner Migrationsbehörden entzogen 10 Bewilligungen «hauptsächlich» wegen Sozialhilfe, die Solothurner 6. Höher sind die Zahlen im Thurgau (27) oder in Zürich (105).
Das liegt wohl an den unterschiedlichen Grenzwerten. In den Ostschweizer Kantonen etwa wird ein Entzug geprüft, wenn jemand 25'000 Franken Unterstützung erhalten hat, im Kanton Aargau aber erst bei 50'000 Franken. Doch selbst wenn diese Grenze erreicht ist, gibt es weitere Hürden. Der Betroffene muss durch Eigenverschulden in der Sozialhilfe gelandet sein. Zudem muss die Zukunftsprognose aufzeigen, dass keine Chance auf eine Verbesserung besteht. Erst dann kann der Kanton einen Aufenthaltsentzug verfügen.
Allerdings kann der Weggewiesene dies vor Gericht anfechten. «Was fast jeder tut», wie Martina Bircher sagt. Die Aargauer SVP-Grossrätin erlebte in ihrer Wohngemeinde Aarburg, wie ein Türke in zehn Jahren rund 250'000 Franken Sozialhilfe erhielt. Versuche zur Integration in den Arbeitsmarkt scheiterten. Stattdessen verbrachte er mehrere Jahre in Haft.
Rekurrieren durch alle Instanzen
Der Kanton reagierte, verfügte den Entzug der B-Bewilligung. «Doch dagegen rekurrierte der Mann durch alle Instanzen.» Fast zwei Jahre habe das gedauert. «Während dieser Zeit musste die Gemeinde weiterzahlen», sagt Bircher. Sie stört sich vor allem an den Limiten der Kantone. «Es ist stossend, dass Fälle erst abgeklärt werden, wenn bereits 50'000 Franken ausgegeben wurden.» Per Vorstoss will sie die Limite im Kanton Aargau halbieren.
Auch der Bund nimmt sich des Themas an. Im Juni stimmte der Ständerat einem Vorstoss zu, wonach der Bundesrat prüfen muss, wie er die Sozialhilfe für Ausländer aus Drittstaaten einschränken oder ausschliessen kann. Laut dem Staatssekretariat für Migration will man zudem die «ausländerrechtliche Praxis beim Bezug von Sozialhilfe» untersuchen.
Abu Ramadan wurde der Asylstatus entzogen, wie aus einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht. Die Behörde betont aber, dass dies keinen Einfluss auf seine Niederlassungsbewilligung habe.

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