Gericht spricht mutmasslichen Brandstifter frei
Das Kreisgericht St. Gallen hat einen 22-Jährigen vom Vorwurf der fünffachen Brandstiftung entlastet. Die Indizien der Staatsanwaltschaft seien zu schwach gewesen. Gleichzeitig musste diese Kritik einstecken.
Ein Maurer ist am Donnerstag vom Kreisgericht St. Gallen vom Vorwurf freigesprochen worden, im Herbst 2009 in Lömmenschwil fünf Brände gelegt zu haben, bei denen grosser Schaden entstand. Die von der Staatsanwaltschaft dargelegten Indizien waren viel zu schwach.
Das sagte der Gerichtspräsident bei der Begründung des Urteils. Er sagte, die Untersuchungsbehörden hätten es von Beginn weg auf den Angeklagten abgesehen. Das Gericht habe erhebliche Zweifel an dessen Schuld. Die Anklage habe nichts Handfestes vorgebracht.
Von September bis November 2009 hatte es in Lömmenschwil fünf Mal gebrannt; in zwei Fällen entstand relativ hoher Sachschaden. Es brannte auf dem Bauernhof der Familie des Angeklagten und auf dem Hof einer benachbarten Bauernfamilie. Der 22-Jährige befand sich jeweils in der Nähe - das war für die Staatsanwaltschaft ein Indiz.
Alkohol allein kein Motiv
Die Anklage führte vor Gericht ins Feld, der Angeschuldigte habe ein psychisches und ein Alkoholproblem. Der Gerichtspräsident sagte, der Angeklagte trinke womöglich mehr als gesund sei; 1,1 Promille Alkohol im Blut seien indessen kein Brandstiftungsmotiv.
An einem Brandort fanden die Ermittler zwei Zigarettenkippen. Zigaretten der Marke, die der Maurer rauchte. DNA-Spuren des Angeklagten waren aber nicht an den Zigarettenstummeln. Der Gerichtspräsident sagte, das sei eher entlastend als belastend für den Angeklagten. Für einen Brand hatte der Angeklagte ein Alibi.
Sein Arbeitgeber wurde kurzerhand in den Zeugenstand berufen. Er bestätigte, dass der Angeklagte zum Zeit des Ausbruchs eines Feuers bei ihm gearbeitet habe. Das Gericht kam auch zum Schluss, dass es keinen zwingenden Zusammenhang zwischen den einzelnen Bränden gebe: «Sie könnten von verschiedenen Brandstiftern gelegt worden sein.»
Mann wird entschädigt
Der Angeklagte hatte vor Gericht abgestritten, die Brände gelegt zu haben. Er könne so etwas seiner Familie nie antun, sagte der junge Maurer. Er sass mehr als zwei Monate in Untersuchungshaft. Dafür und für den erlittenen Erwerbsausfall wird der Mann entschädigt. Möglicherweise bringt er auch noch Genugtuungsforderungen ein.
In welchem Ausmass der Mann entschädigt wird, muss das Gericht noch entscheiden. Der Angeschuldigte, sein Bruder und seine Mutter waren nach der Veröffentlichung des Urteils erleichtert. «Die zwei Jahre zwischen den Bränden und der Gerichtsverhandlung waren die Hölle für uns», sagte der Bruder gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Die fünf Brände hatten die Bevölkerung des beschaulichen Dorfs Lömmenschwil bei St. Gallen im Herbst vor zwei Jahren während Wochen in Schrecken versetzt. Die Bauern konnten nicht mehr schlafen aus Angst, der «Feuerteufel» schlage auch bei ihnen zu.
SDA/kpn
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