
Mit einem Augenzwinkern: Arbeit an einer «Blick»-Ausgabe. Foto: Gaëtan Bally (Keystone)
Kürzlich hat das St. Galler Kantonsgericht das Strafurteil gegen einen «Blick»-Reporter bestätigt: bedingte Geldstrafe. Der Reporter hatte einen Privatdetektiv mit guten Kontakten zur Polizei dazu gebraucht, Fahndungsbilder von zwei Taxichauffeuren zu beschaffen, die dann in der Zeitung abgedruckt wurden. So wurde das Amtsgeheimnis verletzt. Dabei entstand menschliches Leid.
Gericht tadelt «Blick»-Methoden
Ein Reporter hatte über einen Mittelsmann vertrauliche Polizeibilder beschafft – und wurde wegen Kettenanstiftung verurteilt.