Gericht urteilt: Deutschaufsatz falsch benotet
Die Eltern eines Zürcher Schülers sind vor Gericht gegangen, weil ihr Sohn die Gymiprüfung nicht bestand. Sie hatten Erfolg – und bekommen eine Entschädigung.
Die Eltern eines Zürcher Schülers wollten nicht akzeptieren, dass ihr Sohn durch die Aufnahmeprüfung fürs Langzeitgymnasium gefallen war. Sie beschwerten sich vor dem Verwaltungsgericht über die schlechte Benotung seines Deutschaufsatzes – und bekamen Recht.
Der Junge hatte für seinen Prüfungsaufsatz die Note 2 erhalten. Aufgabe war es, eine Geschichte zu schreiben über einen alten Hut, der in einer verstaubten Schachtel auf dem Dachboden liegt. Und konkreter: «Aus dem Text soll hervorgehen, was für eine Bedeutung dieser Hut früher hatte und warum er Jahre später noch auf dem Dachboden aufbewahrt wird.»
Thema total verfehlt – oder nicht?
Der Sechstklässler schrieb ein Märchen über einen Zauberer, der einen Hut mit heilenden Kräften findet. Aus dem Text geht nicht hervor, dass dieser Hut Jahre später noch auf dem Dachboden aufbewahrt wird. Der Deutschlehrer, der den Aufsatz beurteilte, sah den gestellten Auftrag dadurch in so hohem Masse nicht erfüllt, dass der Aufsatz des Jungen zumindest teilweise aus dem Kriterienraster falle.
Die Eltern wehrten sich dagegen und argumentierten, der Lehrer habe dem Kriterium, dass der Text auf das Thema und die Aufgabenstellung ausgerichtet sein müsse, im Vergleich mit anderen Bewertungskriterien zu starkes Gewicht beigemessen. Sie verlangten, dass den Aufsatz ihres Sohnes «mindestens mit Note 3» zu bewerten – womit dieser die Prüfung bestanden hätte. Er war auf einen Gesamtdurchschnitt von 3,75 gekommen, mit Note 3,5 im Sprachtest und 4,75 in Mathematik.
Die derart kritisierte Kantonsschule erwiderte, es sei nun einmal «von überragender Wichtigkeit» bei der Benotung der Aufsätze, ob das Thema getroffen wurde. Sei das nicht der Fall, verlören sämtliche anderen Kriterien «massiv an Gewicht».
Aufsatz muss neu benotet werden
Weil die Zürcher Bildungsdirektion den Rekurs der Eltern abwies, gelangten diese ans Gericht. Dieses kam nun zum Urteil, der Vorwurf überzeuge nicht, wonach sich der Sechstklässler nicht einmal ansatzweise an die Aufgabenstellung gehalten habe. Schliesslich habe er, wie verlangt, eine Geschichte zum alten Hut verfasst. Auch wenn sein Ansatz etwas unkonventionell sei, sei die negative Beurteilung in ihrer Absolutheit «nicht haltbar und damit willkürlich».
Was für eine Note für den Aufsatz des Jungen angemessen wäre, will das Gericht nicht sagen. Dafür fehle ihm die notwendige Fachkompetenz. Die Kantonsschule müsse den Aufsatz aber noch einmal neu benoten und dann entscheiden, ob die Aufnahmeprüfung bestanden sei oder nicht. Zudem muss sie die Gerichtskosten übernehmen und den Eltern eine Entschädigung von 1500 Franken zahlen.
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