Gericht verurteilt 27-Jährigen, der Rita Fuhrer angefahren hat
Der Autofahrer kassiert eine bedingte Geldstrafe - wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung.
Pfäffikon - Es lag an einem unspektakulären Verkehrsunfall, warum sich ein 27-jähriger Landschaftsgärtner aus Pfäffikon am Donnerstag vor dem dortigen Einzelrichter verantworten musste. An einem Samstagmittag im letzten Juni wollte der Angeklagte mit dem Auto auf der Hochstrasse vom Dorfzentrum kommend nach links in die Mettlenstrasse abbiegen. Auf der Gegenfahrbahn stauten sich die Autos vor der geschlossenen Barriere. Doch der Lenker eines Lieferwagens liess eine Lücke frei und den Angeklagten passieren. Dieser bog ab, übersah aber eine vortrittsberechtigte Radfahrerin, die auf dem parallel zur Hochstrasse verlaufenden Rad- und Gehweg nahte (siehe Grafik).
Und es war nicht irgendeine Velofahrerin. Die Frau im Renndress, die auf einem Rennrad der Marke Viner laut einem Zeugen «ziemlich zackig» dahergefahren kam, war die eben von einer schweren Lungenentzündung genesene SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer. Die zwei Unfallbeteiligten kannten sich. «Aber per Du sind wir nicht», sagte der Angeklagte vor Gericht. Nach dem Unfall habe er Fuhrer im Spital besucht.
Fuhrer landete an jenem Junisamstag - zum zweiten Mal innert kurzem - für 13 Tage im Spital. Mit Rippenbrüchen, einer Verletzung der Lunge und Prellungen. Nach längerer Rehabilitation nahm sie Ende August die Regierungsarbeit wieder auf, gab aber gleichzeitig ihren Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen per Mai 2010 bekannt. Doch bald sollte noch ein dritter Spitalaufenthalt folgen: Gegen Ende Jahr erkrankte Fuhrer an Brustkrebs.
Verteidiger wollte Freispruch
Angeklagt war der 27-Jährige wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Geständig war er nicht. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch, weil gar keine schwere Körperverletzung vorliege. Und für eine Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung fehle die notwendige Anzeige. Tatsächlich hat Fuhrer nie eine solche eingereicht.
Für den Fall, dass dies auch das Gericht so sähe, hatte der Staatsanwalt noch Eventualanklage wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln erhoben. Von einer solchen könne aber keine Rede sein, so der Verteidiger. Sein Mandant sei vorsichtig und im Schritttempo abgebogen. Er habe nicht voraussehen können, dass auf dem Radweg jemand in derart zügigem Tempo nahe. Ein gewisses Selbstverschulden Fuhrers könne «nicht a priori ausgeschlossen werden». Viel zu hoch sei jedenfalls die geforderte Bestrafung mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 90 Franken und 1500 Franken Busse.
Nur in diesem Punkt folgte der Richter der Verteidigung. Er verurteilte den wegen Blaufahrens vorbestraften Pfäffiker zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 65 Franken, bedingt mit zwei Jahren Probezeit, sowie zu einer Busse von 500 Franken. Fahrlässige schwere Köperverletzung liege vor, gehe doch aus den Akten hervor, dass ohne ärztliche Versorgung sehr wohl Lebensgefahr für die Regierungsrätin bestanden hätte. Es spiele auch keine Rolle, wie schnell Fuhrer auf dem Radweg gefahren sei, sagte der Richter. «Es hätte ja auch ein Mofa mit 30 km/h kommen können.»
Rita Fuhrer kommentiert das Urteil nicht, wie sie über ihren Sprecher ausrichten lässt. Sie könne dem Verurteilten auch nicht böse sein. «Er hat es sicher nicht absichtlich gemacht und im dichten Verkehr, wo sich Velofahrer und Autos die gleiche Verkehrsfläche teilen, können Unfälle vorkommen.»
Ob er Berufung einlegen wird, liess der Angeklagte am Donnerstag offen. Die Unfallstelle: Hier hat das Auto die Politikerin erfasst. Foto: Christoph Kaminski
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