Gerichtsentscheid sorgt für Erleichterung am Zürichsee
Hirzel und Horgen können am 1. Januar 2018 fusionieren: Die Lausanner Richter haben einer Beschwerde in letzter Minute die aufschiebende Wirkung entzogen. Eine Unsicherheit bleibt.

Das Zeitfenster wurde kleiner und kleiner: Die beiden Gemeinden Horgen und Hirzel hatten alles auf eine Karte gesetzt und trotz juristischen Unsicherheiten ein gemeinsames Budget und eine erste gemeinsame Gemeindeversammlung im Dezember geplant. Zudem wurde allen Gemeindeangestellten gekündigt, und die Springer, welche frühzeitige Abgänge kompensierten, wurden befristet bis zum 31. Dezember 2017 eingestellt. Gleichzeitig genehmigte der Regierungsrat die Eingemeindung von Hirzel in Horgen im Schnelltempo, damit der Kantonsrat diese Formalität noch vor Weihnachten erledigen kann.
Alle waren gewillt, die Gemeindefusion – wie im vom Volk 2016 klar genehmigten Vertrag festgehalten – am 1. Januar 2018 zu vollziehen. Alle ausser ein paar Fusionsgegner vom Hirzel und vor allem deren Hintermänner und Financiers aus anderen Kantonen. Sie hatten es zwar unterlassen, bei ihrer letzten Beschwerde gegen die Fusion beim Bundesgericht die aufschiebende Wirkung zu verlangen, holten dies aber am 12. Oktober nach. Und das höchste Gericht gab sie – provisorisch. Den Beschwerdeführern und den Gemeinden gab das Gericht eine Frist bis Anfang November, um Stellung zu nehmen.
Erste gemeinsame Gemeindeversammlung
Und nun haben die Lausanner Richter sehr schnell entschieden und am 7. November die aufschiebende Wirkung der Beschwerde endgültig entzogen, wie die Gemeinde Horgen heute Donnerstag mitgeteilt hat. Die beiden Gemeinden zeigen sich erleichtert und bestätigt. Der grosse Mehraufwand habe sich gelohnt. Jetzt könne die erste Gemeindeversammlung des erweiterten Gemeindegebiets am 14. Dezember im Horgner Gemeindesaal Schinzenhof stattfinden.
Mittelfristig bleibt allerdings noch ein Risiko. Heisst das Bundesgericht die Beschwerde zu einem späteren Zeitpunkt materiell gut, müsste noch nachgebessert werden. Die Beschwerdeführer sind unter anderem der Meinung, der Fusionsvertrag verletze die Bundesverfassung. Das Zürcher Verwaltungsgericht hat dies klar verneint und den Gemeinden in allen Punkten recht gegeben.
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