Gerichtsurteil bringt Abstimmung über Uni-Quartier ins Spiel
Das Baurekursgericht hat die Gestaltungspläne der kantonalen Baudirektion für das Uniquartier aufgehoben. Damit könnte das Volk nun doch mehr Mitsprache bekommen.

Der gross angelegte Umbau des Zürcher Hochschulgebiets ist fürs Erste gebremst. Das Baurekursgericht hat die drei Gestaltungspläne, welche die kantonale Baudirektion im letzten August festgelegt hatte, in erster Instanz wieder aufgehoben.
Das Hauptargument der Richter: Bevor die Baudirektion einen Gestaltungsplan vorlegen kann, muss die Stadt Zürich ihre Bau- und Zonenordnung anpassen. Der Rechtsvertreter der Rekurrenten, Rechtsanwalt Peter Heer, sagt: «Das Gericht verlangt, dass die Stadt als erstes mit der BZO eine Grundlage schafft, und dass die Baudirektion danach ihre Gestaltungspläne auf dieser Grundlage aufbaut.»
Damit stellt das Baurekursgericht die bisherige Überzeugung von Baudirektion und Stadt auf den Kopf. Beide hatten die Ansicht vertreten, dass die BZO eine Sache von zweiter Priorität sei – das heisst: Dass diese nachträglich an die Gestaltungspläne anzupassen sei. Dahinter steht der Glaube, dass die Stadt in dieser Angelegenheit, wo der Kanton das Sagen hat, ohnehin nur die kantonalen Vorgaben nachvollziehen könne, weil das kommunale Recht vom kantonalen übersteuert werde. Das Baurekursgericht teilt diese Meinung nicht. In den Worten von Anwalt Heer: «Das Urteil nimmt die Stadt in die Verantwortung.»
«Der Gemeinderat ist gefordert»
Die Revision der Bau- und Zonenordnung für das Hochschulquartier ist vom Stadtrat verabschiedet und wartet auf die Behandlung im Gemeinderat. Folgt man der Argumentation des Baurekursgerichts, muss diese Behandlung nun unter neuen Voraussetzungen erfolgen. Anwalt Heer: «Aus Sicht des Gerichts kann sich der Gemeinderat nicht mehr zurücklehnen und sagen: ‹Wir können ja nur vollziehen, was der Kanton von uns verlangt.› Der Gemeinderat ist gefordert, selber zu gestalten und sich selber zu überlegen, was im Hochschulquartier entstehen soll.»
Hinzu kommt: Bisher deutete alles darauf hin, dass es zu keiner Volksabstimmung über das Mammutprojekt Hochschulquartier kommt. Würden die weiteren Planungsschritte gemäss Baurekursgericht verlaufen, würde dies ändern: Der BZO-Entscheid des Gemeinderats ist referendumsfähig. Wenn nun die BZO-Korrektur entgegen der ursprünglichen Intention doch zu einem grundlegenden, über Sein und Nicht-Sein des gesamten Projekts entscheidenden Schritt wird – dann wird auch die Abstimmung darüber zentral. Denn in der Kurzform heisst das Urteil des Baurekursgerichts: Ohne angepasste BZO kann die kantonale Baudirektion keinen Gestaltungsplan erlassen. Und ohne Gestaltungsplan gibt es keinen Umbau des Hochschulquartiers.
Anwalt Heer sagt zum Entscheid des Baurekursgerichts: «Ich habe zwar erwartet, dass wir früher oder später mit unseren Argumenten Gehör finden. Dass uns nun bereits das allererste Gerichtsurteil in dieser Angelegenheit Recht gibt, ist sehr erfreulich.»
Urteil wird weigergezogen
Die Baudirektion hat nach dem Urteil des Baurekursgerichts zwei Optionen: Sie kann den vom Gericht vorgezeichneten Weg gehen und zuwarten, bis eine rechtskräftige, vom Gemeinderat und gegebenenfalls von der Bevölkerung abgesegnete BZO vorliegt. Oder sie kann das Urteil an die nächste Instanz, an das Verwaltungsgericht, weiterziehen.
Wie die Baudirektion heute Morgen mitgeteilt hat, wählt sie die zweite Variante: Das Gericht habe «eine Chance verpasst, Planungssicherheit zu schaffen». Die Baudirektion werde den Entscheid des Baurekursgerichts vor Verwaltungsgericht anfechten.
Josua Raster, der Leiter des Rechtsdiensts beim kantonalen Amt für Raumentwicklung, begründet den Weiterzug damit, dass das Baurekursgericht «ein überraschendes Urteil» gefällt habe und man daher den Entscheid von einer höheren Instanz überprüfen lassen wolle. «Es ist ja schon oft vorgekommen, dass die Baudirektion in der Stadt Zürich kantonale Gestaltungspläne vorgelegt hat. Bisher wurden solche Gestaltungspläne immer problemlos rechtskräftig» – und zwar auch dann, wenn wie im Fall Uniquartier eine BZO als Grundlage fehlte.
Dass das Baurekursgericht im Fall Uniquartier vom bisher gepflegten Umgang mit solchen Fällen abgewichen ist, dürfte laut Raster mit einem jüngeren Bundesgerichtsurteil zusammenhängen, das sich mit dem Verhältnis von kantonalem und kommunalem Recht befasst hatte.
Raster hält es für richtig und wichtig, dass die Baudirektion auf dem von ihr gewählten Weg weitergehen kann. «Schliesslich hat ein kantonaler Gestaltungsplan ja zum Ziel, dem Kanton die Erfüllung seiner Aufgaben zu ermöglichen – und zwar gemäss Auftrag des Kantonsrats.»
Erhebliche Verzögerung
Rechtsanwalt Heer beurteilt den Entscheid der Baudirektion, den Fall an die nächste Instanz weiter zu ziehen, mit Skepsis: «Diese Sofortreaktion erstaunt mich.» Er zweifle nicht an der Richtigkeit des Gerichtsentscheids, zumal es auch andere Gründe für eine Gutheissung der Rekurse gegeben hätte. Zudem merkt er an: «Eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht könnte die Behandlung der BZO-Revision durch den Gemeinderat bremsen, denn die Stadt Zürich muss wissen, ob sie nur eine kantonale Planung nachvollziehen muss oder ob sie in ihren planerischen Entscheiden frei ist.»
Mit anderen Worten: Sicher ist, dass es nun Verzögerungen geben wird. Weil die weiteren Gerichtsurteile und je nach dem auch der Gemeinderats- und der Volksentscheid abgewartet werden müssen, bevor weitere Schritte getätigt werden können. Die Verzögerung ist inbesondere für das Universitätsspital unangenehm, weil dieses dringend saniert werden muss. Wie sehr sich das Projekt verzögern wird, weiss heute niemand. Amtsjurist Raster sagt: «Eine Verzögerung von einem bis zwei Jahren sind das Minimum.»
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