Neues zum Fall WallisellenGeschäftspartner von Berger-Entführer aus U-Haft entlassen
Gegen den 34-Jährigen bestand der dringende Verdacht, dass er sich an der Tatplanung und Tatausführung beteiligt haben könnte.

Ende März entführte der 38-jährige B. V. den Schweizer Impfchef Christoph Berger und bedrohte diesen mit einer Schusswaffe. Eine Woche später, als die Polizei B. V. verhaften wollte, kam es vor einem Hochhaus in Wallisellen zu einer Schiesserei. Der Verdächtige zückte dabei eine Waffe und erschoss seine Freundin, woraufhin die Polizisten das Feuer eröffneten. Beide starben.
Einen Tag nach der eskalierten Verhaftung wurde der 34-jährige T. W., der Geschäftspartner des Entführers, wegen Kollusionsgefahr in Untersuchungshaft gesetzt.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen Freiheitsberaubung, Entführung und versuchter Erpressung. Gegen den Mann bestand der dringende Verdacht, dass er sich an der Tatplanung und Tatausführung beteiligt haben könnte.
«Kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten»
Dieser Tatverdacht hat sich im Rahmen der intensiv geführten Ermittlungen der letzten Wochen nicht erhärtet, wie die Oberstaatsanwaltschaft nun schreibt. Der Geschäftspartner ist am Dienstagnachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. «Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann ihm im Zusammenhang mit dem Entführungsfall kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten angelastet werden», schreibt die Staatsanwaltschaft.
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