Geschichte einer Familie wird zum wegweisenden Fall
Die Mutter ist tot, doch zum Vater will das Mädchen nicht. Durfte die Kesb ihm die Elternrechte entziehen? Nun hat das Bundesgericht entschieden.

Wie würden Sie entscheiden, als Behörde? Da ist eine Jugendliche, 16-jährig, die hat ihre Mutter verloren und möchte weiterhin dort wohnen, wo sie die letzten Jahre gelebt hat. Da ist der Vater, der von der Mutter getrennt war, und die Tochter zu sich nehmen will. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) hat verfügt, dass das Mädchen bleiben kann, wo es ist. Der Vater zog dagegen bis vor Bundesgericht. Dieses hat nun ein Urteil gefällt.