Gottesmann schuldig gesprochen
Der katholische Pfarrer der Liebfrauenkirche hat einer illegal anwesenden Armenierin Kirchenasyl gewährt.

«Die Liebe und der Mensch stehen in der Mitte, nicht der Buchstabe», so begründete am Prozess vom Mittwoch vor dem Bezirksgericht Zürich Pfarrer Josef Karber sein Engagement für eine heute 54-jährige Flüchtlingsfrau. Der geständig Beschuldigte sagte, dass er wieder gleich handeln würde.
Der Pfarrer hat einen Strafbefehl nicht akzeptiert und den Fall ans Gericht gezogen. Die Staatsanwältin hatte den Gottesmann wegen Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Er habe, so die Anklageschrift, der Armenierin ein Zimmer in der Notwohnung des Pfarrhauses an der Leonhardstrasse im Kreis 6 zur Verfügung gestellt. Darin wohnte die Frau mit Unterbrechungen von Anfang 2011 bis zum Auffliegen des Falls am 22. September 2018 – und auch heute wieder, wie am Prozess vor dem Einzelrichter bekannt wurde.
Pfarrer Karber sagte, dass die Frau, von schwerer Krebskrankheit gezeichnet, damals um Hilfe gebeten habe. Die Pfarrei Liebfrauenkirche habe eine offene Tür und ein niederschwelliges Sprechzimmer. Er habe die Frau in der Folge in einem Zimmer in der Notwohnung untergebracht. Auf die Frage des Einzelrichters, ob er den Aufenthaltsstatus der Frau damals kannte, antwortete der Pfarrer, dies sei damals zweitrangig gewesen, er habe erst 2016 oder 2017 erfahren, dass sie illegal in der Schweiz weilte.
Zu Hause schwer bedroht
Die Frau war von ihrem kriminellen Mann in der Heimat massiv bedroht worden und ist schwer krank. «Die Frau wäre heute tot, wenn ich ihr nicht geholfen hätte.» Er sei sich bewusst, dass er nicht gesetzeskonform gehandelt habe. Die Notwohnung gehöre zu der Pfarrei, er habe der Frau Kirchenasyl gewährt.
Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch, sollte sein Mandant dennoch verurteilt werden, dann zu einer milden Busse. Das bestehende Recht gewähre die Möglichkeit einer grossherzigen Auslegung, was in diesem Fall nötig sei. Es handle sich um einen klassischen Fall von Kirchenasyl. Eine Verurteilung wäre absurd, lebe doch die Frau wieder in der Notwohnung des Pfarrhauses – dies, nachdem sie ein Asylgesuch gestellt habe und vorläufig in der Schweiz bleiben dürfe, nicht zuletzt wegen der Behandlung ihrer schweren Krebskrankheit.
An weltliche Gesetze gebunden
Der Einzelrichter sprach den Pfarrer schuldig, reduzierte die bedingte Geldstrafe auf 35 Tagessätze zu 150 Franken und verzichtete auf eine Busse. Man könne sich auch aus Liebe strafbar machen, sagte der Richter. Er aber sei an die weltlichen Gesetze gebunden. Es habe sich nicht um einen eigentlichen Notstand gehandelt, die Frau habe sich nicht in unmittelbarer Gefahr befunden.
Bezüglich des erwähnten Kirchenasyls würde auch die Kirche schreiben, dass ein Gotteshaus nicht ein rechtsfreier Raum sei. Die Frau sei zuvor schon einmal ausgeschafft worden. Sie hätte bei der zweiten Einreise in die Schweiz ein Asylgesuch stellen können, wie sie es jetzt gemacht habe. Aus all diesen Gründen müsse ein Schuldspruch erfolgen.
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