Graf hat seine Feuerprobe nur halb bestanden
Regierungsrat Martin Graf hat im Fall Carlos durchaus volksnah argumentiert. Bei der Person Gürber hörte die proaktive Kommunikation aber auf.
Justizdirektor Martin Graf (Grüne) hatte keine einfache Aufgabe. Erstmals in seiner Amtszeit als Regierungsrat musste er zu einem regelrechten Krisenfall Stellung nehmen. Graf konnte also den Beweis erbringen, wie gut er tatsächlich kommunizieren kann. Grafs Auftritt war auf den ersten Blick souverän. Er hat sich zu keinen unüberlegten Äusserungen hinreissen lassen. Graf hat für die Empörung in der Bevölkerung Verständnis gezeigt und eingeräumt, dass dieser Fall danebenging. Er hat aber auch immer wieder betont, dass es sich beim Fall Carlos um einen «Einzelfall» handelt, er mit der Arbeit der Jugendstrafrechtspflege eigentlich sehr zufrieden und Jugendanwalt Hansueli Gürber (SP) ein ausgewiesener Fachmann sei.
Um Transparenz bemüht war auch Oberjugendanwalt Marcel Riesen (SVP), der den Bericht zum Fall verfasst hat. Klar und nüchtern ging er jeden Punkt des 23-seitigen Papiers durch. Rund die Hälfte zeigt auf, weshalb es überhaupt zum Sonder-Setting kam und welche Sondermassnahmen keine Wirkung gezeigt haben. Das tönt dann doch ein Stück weit nach einer Rechtfertigung des Sonder-Settings. Dass man die Betreuung dem nicht zertifizierten Resozialisierungsunternehmen Riesen Oggenfuss überliess, schiebt Riesen auf Gürber ab. Das sei immer Sache des leitenden Jugendanwalts. Riesen wiederholte mehrmals, dass er mit den Betreibern des Unternehmens weder verwandt noch verschwägert sei. Auch die Aussage, es habe keine andere Möglichkeit gegeben, als Carlos bei Riesen Oggenfuss zu platzieren, wirkt wenig überzeugend.
Fakt ist aber, und das bestätigt auch der Bericht, dass die Kosten für das Betreuungsangebot von Riesen Oggenfuss exorbitant waren. Warum Gürber einen Vertrag unterschrieben hat, bei dem ein Straftäter monatlich ein Taschengeld von 1140 Franken für Freizeit und Kleider erhält, ist nicht plausibel. Ebenso unverständlich ist, dass die Oberjugendanwaltschaft davon nichts gewusst hat. Da entsteht der Eindruck, in der Jugendanwaltschaft herrsche ein Betriebsklima, bei dem jeder sein Budget ohne Kontrolle verprassen kann. Und neben Carlos gibt es ja noch einen zweiten Fall mit Sonder-Setting. War das erst der Anfang, denn offenbar kosten auch andere Fälle 20'000 Franken?
Die Oberjungendanwaltschaft will solchen Auswüchsen künftig mit sechs Massnahmen entgegenwirken. Das mag löblich sein, doch auf den zweiten Blick wirken sie nicht konsequent. Warum gibt es keine Kostenobergrenze? Warum ist der einfache Standard einer Wohnung nicht festgesetzt? Und warum kommt man erst jetzt auf die Idee, Thaiboxen als Therapie zu verbieten und die lokalen Behörden zu informieren? Und ist es nicht ein Widerspruch, dass die Oberjungendanwaltschaft nun kontrollieren will, was sie schon längst hätte kontrollieren sollen?
Obwohl zwischen den Zeilen klar wurde, dass Hansueli Gürber einen grossen Teil der Verantwortung trägt, haben Graf und Riesen erst in der Fragerunde zu dieser Frage Stellung genommen und lapidar gesagt, Gürber werde ohnehin bald pensioniert. Proaktive Kommunikation ist anders. Wovor haben die Herren Riesen und Graf Angst? Und wenn sie sagen, Gürber habe sich bei ihnen entschuldigt und Fehler eingestanden, kommt man sich irgendwie veräppelt vor.
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