Gruppenanfragen bleiben nicht lange das Privileg der USA
Die Schweiz will vorerst bei Gruppenanfragen nur den USA Amtshilfe leisten. Schon bald wird sie aber auch anderen Ländern dieses Recht gewähren müssen.

Der Nationalrat hat gestern festgelegt, wie die Schweiz anderen Staaten Auskünfte bei Verdacht auf Steuerdelikte erteilt. Dabei geht es vor allem darum, unter welchen Bedingungen die Schweiz das Bankgeheimnis ausländischer Kunden aufhebt. Dieses Amtshilfegesetz richtet sich nach dem aktuellen Standard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Demnach wird die Amtshilfe nur gewährt, wenn die Gesuche Steuerbetrug oder -hinterziehung von Einzelpersonen betreffen. Aber die Identifikation dieser Personen muss nicht zwingend mit Namen und Adresse erfolgen. Das ersuchende Land kann auch andere Identifikationsmerkmale angeben.