Ruhegehalt für Alt-BundesratGutachten zu Blochers Rentenanspruch durchgesickert
Der Bundesrat beauftragte renommierte Juristen mit der Frage, ob Christoph Blocher Anspruch auf die nachträglich eingeforderte Rente hat.
Steht Alt-Bundesrat Christoph Blocher ein Ruhegehalt von 2,7 Millionen Franken zu? Der im Jahr 2007 abgewählte Ex-Magistrat hat die nachträgliche Auszahlung seiner Rente beantragt, auf die er zuerst verzichtet hatte. Der Bund liess zur Klärung der Frage ein Gutachten erstellen. Zu welchem Schluss dieses kam, gab die Bundeskanzlei nicht bekannt. (Lesen Sie hier, wie Rechtsexperten die Sache einschätzen.)
Nun soll durchgesickert sein, wer sich damit befasst hat. Laut SonntasZeitung lieferte der Arbeitsrechtler und emeritierte HSG-Professor Thomas Geiser (67) eine Einschätzung. Das erfuhr die SonntagsZeitung aus gut unterrichteten Kreisen. Er sei zum Schluss gekommen, dass Blocher sein bundesrätliches Ruhegehalt rückwirkend einfordern kann.
Allerdings gibt es zum Inhalt der Gutachten widersprüchliche Aussagen. Laut «Sonntagsblick» werde kolportiert, dass Geiser Blochers Anspruch ansatzweise anzweifle. Die Zeitung vermeldet ausserdem, das ein zweites Gutachten vom Zürcher Sozialversicherungsexperten Ueli Kieser, Anwalt und Titularprofessor in Bern und St. Gallen existiere.
Blocher will das Geld spenden
Zuvor hatte die Frage, ob Blocher tatsächlich seinen Verzicht erklärt hatte, für Diskussionen gesorgt. Mehrere SVP-Exponenten behaupten, er habe sich nie so geäussert, Interviews belegen jedoch das Gegenteil.
Christoph Blocher selber äusserte sich am Freitag in der aktuellen Ausgabe von «Teleblocher» zu seiner Forderung. Er habe eine Dummeheit gemacht, das müsse er nun tragen, sagte er in der Sendung. Das Geld will er spenden.
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