«Haben Sie sexuelle Probleme?»
In Italien sorgen indiskrete Fragen eines Bauunternehmens an seine Stellenbewerber für Diskussionen. Welche Fragen dürfen Arbeitgeber in der Schweiz stellen und welche nicht? Die Antworten.

Ein dem italienischen Nachrichtenmagazin «L'Espresso» zugespielter Bewerbungsfragebogen des Bauunternehmens Aler aus Brescia enthält Fragen, die jeglicher Diskretion entbehren. So will der Arbeitgeber wissen, ob der oder die Stellensuchende masturbiert oder an sexuellen Störungen wie «frühzeitigem Samenerguss», «Vaginismus», «Impotenz» oder «Frigidität» leidet. Weiter will das Bauunternehmen vom zukünftigen technischen Leiter wissen, ob jemals «ein Selbstmordversuch unternommen wurde, wenn ja, wie oft und unter welchen Umständen». Und natürlich fehlt auch die im Kontext schon fast harmlos erscheinende Frage nach dem Drogenkonsum nicht: «Konsumieren Sie harte Drogen wie Amphetamine, Heroin oder Kokain?» Was sich das Bauunternehmen dabei gedacht hat, bleibt ein Rätsel, denn auch in Italien verstossen diese Fragen gegen das Arbeitsrecht. Bei Aler schweigt man sich zum Fauxpas aus, auf Anfrage von Redaktion Tamedia wird keine Auskunft zum Fall gegeben.